© Burghard Mohren - pixabay.com / Atomkraftwerk
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AKW Leibstadt: Riskante Betriebswiederaufnahme

Das Kernkraftwerk Leibstadt in der Schweiz darf nach einer verlängerten Jahreshauptrevision wieder den Leistungsbetrieb aufnehmen.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Ursachenabklärung und die daraus abgeleiteten Massnahmen zur Vermeidung kritischer Siedezustände (Dryouts) geprüft. Nachdem die Bedingungen, die zum Dryout geführt haben, identifiziert wurden, hat die Aufsichtsbehörde die Freigabe zum Wiederanfahren mit Auflagen erteilt.

‘Der sichere Betrieb des KKL ist gewährleistet und die Anlage erfüllt die Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers’, sagt Ralph Schulz, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsanalysen beim ENSI. ‘Es gibt aus Sicht der Aufsichtsbehörde deshalb keinen Grund, warum das Kernkraftwerk Leibstadt seinen Betrieb nicht wieder aufnehmen kann.’ Zu diesem Schluss ist das ENSI nach der Prüfung des Freigabeantrages und der technischen Berichte gekommen, die das KKL Ende 2016 eingereicht hatte.

Leistungsreduktion, um künftige Dryouts zu vermeiden

Als Massnahme für Betrieb und Kernauslegung wird im kommenden Betriebszyklus (bis Mitte September 2017) der Kerndurchfluss – also die Menge Wasser, die pro Zeiteinheit durch den Kern gepumpt wird – auf maximal 95 Prozent begrenzt. Zudem wird die Leistung pro Brennelement für frische Brennelemente im ersten Einsatzzyklus auf 7,0 respektive kurzzeitig 7,2 Megawatt begrenzt. Das entspricht einer Leistungsabsenkung an den frischen Brennelementen um rund 20 Prozent.

Als Auflage für die Freigabe zum Leistungsbetrieb wird festgelegt, dass das Kernkraftwerk Leibstadt sofort abgefahren werden muss, wenn ein Anstieg von radioaktiven Abgasen festgestellt wird. Diese deuten auf einen Brennstabschaden hin, unabhängig von der Ursache für den Schaden. Alle Brennelemente, die im Kern sind, müssten dann auf Dichtheit überprüft werden. Normalerweise wird ein KKW wegen der geringfügigen sicherheitstechnischen Bedeutung nicht wegen eines Brennstabschadens abgefahren.

Greenpeace-Atomexperte Stefan Füglister von Greenpeace Schweiz kommentiert: "Das ENSI handelt gegen besseres Wissen und verstösst gegen die eigenen Grundsätze. Die Aufsichtsbehörde selbst hatte gefordert, dass eine Überhitzung der Brennelemente («kritische Siedezustände») ausgeschlossen werden können". Im ENSI-Originalton:

Das ENSI hat das KKL aufgefordert, die Kernauslegung und den Reaktorbetrieb so zu konfigurieren, dass kritische Siedezustände im Normalbetrieb (Sicherheitsebene 1), bei Betriebsstörungen (Sicherheitsebene 2) sowie bei Auslegungsstörfällen (Sicherheitsebene 3) der Störfallkategorien 1 und 2 gemäss Verordnung des UVEK (SR 732.112.2) ausgeschlossen werden können. (Quelle: www.ensi.ch/de/2016/12/19/kkl-befunde-an-brennelementen-verstaerkte-oxidation-an-huellrohren-von-brennstaeben-vom-12-august-2016/)

Bereits im Jahr 2015 wurden solche Brennelementschäden erkannt. Das ENSI gab damals trotzdem das Wiederanfahren frei. Mit den getroffenen Massnahmen glaubten sich Ensi und Leibstadt auf der sicheren Seite, um weitere Oxidationsschäden auszuschliessen. Das Gegenteil war der Fall: Im Sommer 2016 wurden erneut Schäden, sogar von grösserem Ausmass, festgestellt.

"Wenn das ENSI nun wiederum ähnlich vorgeht, heisst das ein JA zum freien Experiment und ein Verstoss gegen jegliche Sicherheitsgebote", so Füglister. Die gestern mit 16'000 Unterschriften eingereichte Petition "AKW Leibstadt soll nicht ans Netz" und die Sicherheitsbedenken in der Bevölkerung werden dadurch mit Füssen getreten. Massive Bedenken zur Sicherheit kamen auch aus Vorarlberg und NRW.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /