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Umweltdachverband: Parteistellung für NGOs in Umweltverfahren muss nun umgesetzt werden!

Nur mangelhafte Umsetzung des Gerichtszugangs für Öffentlichkeit in Wiener Umweltgesetzesnovellen geplant

Wien - Die Aarhus-Konvention – der erste völkerrechtliche Vertrag, welcher der Öffentlichkeit umfangreiche Verfahrensrechte im Umweltschutz zuschreibt und auch Teil des EU-Rechts ist – wurde bereits 2005 von Österreich ratifiziert, bis dato aber in Österreich nicht umgesetzt. Seit Juni 2014 ist daher gegen die Republik Österreich ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung des von der Aarhus-Konvention geforderten Gerichtszugangs für die Öffentlichkeit in Umweltverfahren anhängig.

Wien geht ersten zögerlichen Schritt

Wien ging nun als erstes Bundesland mit einem Novellenpaket in Vorlage: So sollen in Wien anerkannte NGOs nachträgliche Beschwerderechte gegen ausgewählte Bescheide erhalten, die nur in Natura 2000-Verfahren ergangen sind. Dafür sollen das Wiener Nationalpark-, Naturschutz-, Fischerei- und Jagdgesetz novelliert werden und jeweils vier Wochen Zeit für die Beschwerde eingeräumt werden. ‘Damit leistet Wien nur die geringstmögliche Umsetzung zur Adressierung des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens. Denn die Aarhus-Konvention sieht weder eine Einschränkung der Beschwerdebefugnis auf Umwelt-NGOs, noch allein auf Bescheide oder einzig auf EU-Umweltrecht vor’, so der Umweltjurist Dr. Gerhard Heilingbrunner, Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes.

Parteistellung für Umwelt-NGOs und Bürgerinitiativen gefordert!

‘Geht es nach dem vorliegenden Beamtenentwurf, sollen NGOs auch künftig bei Genehmigungsverfahren lediglich im Vorzimmer warten müssen und erst, wenn die Sache mit einem Verwaltungsbescheid besiegelt ist, nur in einem nachträglichen Beschwerdeverfahren innerhalb von 4 Wochen einen Genehmigungsbescheid bekämpfen können’, so Heilingbrunner weiter. Ein nachträgliches Beschwerderecht verursacht jedoch höhere Verwaltungskosten, verlängert die Verfahrensdauer, bringt kein Mehr an Umweltschutz und verunsichert die Wirtschaftsunternehmen.
‘Was wir wollen, sind Genehmigungsverfahren, wo alle – die NGOs und auch die Bürgerinitiativen, die hier im Wiener Gesetzesentwurf überhaupt nicht bedacht wurden – auf gleicher Augenhöhe eingebunden sind, also volle Parteienrechte haben und sich bereits im Verfahren, wenn die Entscheidung noch offen ist, proaktiv einbringen können. Auf diese Weise können auch Behörde und Projektwerber frühzeitig auf Kritik zum Vorhaben reagieren’, so Heilingbrunner abschließend. Für den Umweltdachverband bedeutet der jetzige Vorschlag für NGOs eindeutig eine verfahrensrechtliche Schlechterstellung. Der UWD appelliert daher an die Landeshauptleutekonferenz, endlich einheitliche Verfahrensstandards für Umweltverfahren in allen Bundesländern einzuführen, die sowohl den Vorgaben der EU, als auch der Aarhus-Konvention voll entsprechen.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /