© UWD
© UWD

Paukenschlag in Sachen Natura 2000 – EU-Kommission sagt Bewertungsseminar ab!

Die Bundesländer haben Forderungen der Europäischen Kommission unzureichend erfüllt -Weitere Verzögerungen im Natura 2000-Ausweisungsprozess drohen

Wien - Appell an die Bundesländer: Nachnominierungen vornehmen – Datenqualität sicherstellen!

Mit dem Ablaufen der Frist zur Nachnominierung Ende Dezember 2015 wurde die Meldung weiterer Natura 2000-Gebiete für wertvolle Habitate und Lebensräume durch die Bundesländer mit Spannung erwartet. Seit dem letzten Bewertungsseminar im März 2015 kamen schlussendlich 55 neue Gebiete aus Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, der Steiermark, Kärnten, Wien und Tirol hinzu. Die neue Gebietskulisse hätte im Rahmen eines zweiten biogeographischen Seminars mit der EU-Kommission diskutiert und abgeschlossen werden sollen. Doch soweit kommt es vorerst nicht: Die EU-Kommission hat das für 5. & 6. April anberaumte Seminar 2016 nun abgesagt. Begründet wird dies mit nach wie vor unzureichenden Nominierungen und mangelnder Datenqualität. ‘Wenngleich dieser Schritt der Kommission für uns überraschend kommt, so scheint er nicht unbegründet. Aufgrund der vorliegenden Daten bleiben Lücken im Schutzgebietsnetzwerk, die trotz besseren Wissens nicht geschlossen wurden. Insbesondere betrifft das Gebiete in Tirol und der Steiermark. Wobei nach wie vor in fast jedem Bundesland der eine oder andere Mangel festzustellen ist’, so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Verzögerungstaktik einstellen und Karten auf den Tisch legen

Die weiteren Schritte der EU-Kommission sind noch offen. Es ist zu erwarten, dass der Druck auf die Bundesländer erhöht wird und dass die EU-Kommission sicherstellen will, dass jeweils die österreichweit repräsentativsten und geeignetsten Gebiete tatsächlich unter Schutz gestellt werden. ‘Wir appellieren an die Bundesländer, den Gebietsfestlegungsprozess endlich zum Abschluss zu bringen. Die noch nicht erfolgten Nachnominierungen müssen so schnell wie möglich erledigt werden, die ausreichende Abdeckung aller geforderten Natura 2000-Schutzgüter muss durch Offenlegung aller zugrunde liegenden Daten sichergestellt werden. Nur so kann man sicher sein, dass der Natura 2000-Prozess erfolgreich abgeschlossen werden kann und man sich endlich dem Management der Gebiete widmen kann’, so Maier abschließend.



Verwandte Artikel:


_____
Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /