© Fran Gambín - sxc.hu
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Umfahrung Schützen: UVP hätte umweltpolitisches Desaster verhindert!

Verwaltungsgerichtshofurteil hebt wasserrechtliche Bewilligung für B50 wegen Rechtswidrigkeit auf

Wien - Grundlage für Enteignungen hinfällig – Rückbau theoretisch einforderbar
- Beschwerde des Umweltdachverbandes gegen negativen UVP-Feststellungsbescheid nach wie vor beim Verwaltungsgerichtshof anhängig und nicht entschieden

Trotz der immer wieder aufgezeigten Bedenken von Umweltorganisationen wie dem Umweltdachverband und Teilen der ansässigen Bevölkerung gegen das Straßenbauprojekt ‘B50 Burgenland Straße, Umfahrung Schützen am Gebirge’ wurde dieses von LH Hans Niessl im Dezember 2014 in Angriff genommen – ohne vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durchgeführt zu haben. Dies, obwohl mögliche umweltschädliche Auswirkungen durch das Straßenbauvorhaben auf das potenzielle Natura-2000-Gebiet ‘Nordöstliches Leithagebirge’, Probleme bei Grundwasser und Luftgüte sowie negative Einflüsse auf archäologisch bedeutsame Kulturgüter von Beginn an im Raum standen.
Weigerung der Durchführung einer UVP ist nun teuer zu bezahlen

‘Jetzt bekommt das Land – allen voran LH Niessl, der dieses Desaster politisch zu verantworten hat – die Rechnung präsentiert’, so Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes. Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt die wasserrechtliche Bewilligung der BH Eisenstadt-Umgebung vom 14.12.2011 für die B50 aufgrund Beschwerde der enteigneten AnrainerInnen als inhaltlich und verfahrensrechtlich rechtswidrig aufgehoben. Der Vorwurf der unvollständigen Beweisaufnahme sei gerechtfertigt, erforderliche Ergänzungsgutachten nicht eingeholt worden. Betroffen sind etwa die Genehmigung für Rückhaltebecken, Einleitung in die Vorflut, Versickerung in das Grundwasser, Grundwasserableitung, Verlegung von Gräben und Bächen sowie die Errichtung von Brücken – alles zentrale Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Straße. ‘Hätte man ordnungsgemäß eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, wie dies vom Umweltdachverband mehrfach gefordert wurde, wäre die betroffene Öffentlichkeit mit ihren berechtigten Einwänden ernst genommen worden. Damit hätte sich das Land die Blamage sparen können, mit einer Umfahrungsstraße dazustehen, für die nun eine zentrale Bewilligung fehlt. Nachdem die Grundlage für die Enteignungen damit ebenfalls hinfällig ist, könnten die Betroffenen theoretisch sogar den Rückbau einfordern. Faktum ist jedenfalls, dass die rechtliche und technische Reparatur dieses Mahnmals umweltpolitischer Ignoranz die SteuerzahlerInnen wohl teuer zu stehen kommen wird. Sollte die für die nächsten Wochen erwartete Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs über unsere Beschwerde zur Nichtdurchführung einer UVP positiv ausfallen, würde dies die Lage zusätzlich verschärfen’, so Proschek-Hauptmann.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / stevanov /