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Schweizer Streit um AKW-Abluftdaten: ENSI muss Parteientschädigung zahlen

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat ein Verfahren abgeschrieben, das Strahlenschutz-Spezialist Marco Bähler mit Unterstützung von Greenpeace Schweiz gegen das ENSI geführt hat.



Zürich - Damit ergeht zwar kein Grundsatzurteil, die Aufsichtsbehörde muss aber Bähler eine Parteientschädigung in der Höhe von 10’000 Franken zahlen. Nach einem jahrelangen juristischen Hin-und-Her ist damit bestätigt: Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Transparenz bezüglich Strahlenmesswerten bei Schweizer AKW.

Im August letzten Jahres hat das ENSI seine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit teilweise eingelöst. Es hat auf seiner Website die Abluftdaten der Schweizer AKW in einer gewissen Zeitperiode veröffentlicht. Diesen Schritt unternahm die Behörde aber erst vor dem Hintergrund einer drohenden Niederlage vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Nun hat das BVGer das Verfahren gegen das ENSI in dieser Sache abgeschrieben und hat die Atomaufsichtsbehörde dazu verpflichtet dem Beschwerdeführer, Strahlenschutz-Spezialist Marco Bähler, eine Entschädigung in der Höhe von 10'000 Franken zu bezahlen.

Recht auf Transparenz

Die Veröffentlichung des Einstellungsentscheids ist ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Adresse des ENSI. Dieses verweigerte wiederholt den Zugang zu Messdaten und bediente sich eines ausserordentlichen Repertoires an Ausreden. Die Einforderung des simplen Rechts auf Zugang zu amtlichen Dokumenten wurde zu einem wahren Spiessrutenlauf unter enormem Aufwand an Geduld und Geld. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass das ENSI «Zugang zu Anlagenparametern bzw. Emissionsdaten der Schweizer Kernkraftwerke» gewährt, wenn ein entsprechendes Einsichtsgesuch gestellt wird. «Das Bundesverwaltungsgericht geht damit von einer Pflicht des ENSI aus, den Informationszugang zu gewähren. Damit die Öffentlichkeit davon Kenntnis nehmen kann, entschied das Gericht, den Abschreibungsentscheid ausnahmsweise zu publizieren», sagt der beschwerdeführende Rechtsanwalt Martin Looser dazu.

Kein Grundsatzentscheid

Trotz der finanziellen Genugtuung ist Beschwerdeführer Marco Bähler mit dem Entscheid nur bedingt zufrieden. Denn mit der teilweisen Veröffentlichung der Abluftdaten ist es dem ENSI gelungen, einen juristischen Grundsatzentscheid zu verhindern. Damit können die Behörde und die AKW-Betreiber an ihrer Praxis festhalten, Informationen nur nach eigenem Gutdünken herauszugeben. «Die Bürgerinnen und Bürger sollen nur erfahren, was den AKW-Betreibern passt. Das ist inakzeptabel. Dass das ENSI diese ewiggestrige Informationspolitik mit vorauseilendem Gehorsam noch unterstützt, begreife ich nicht», sagt Bähler.



Jahrelanges juristisches Hin-und-her

Marco Bähler verlangte Ende August 2012 erstmals Einsicht in die Abluftdaten des AKW Mühleberg, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz. Die sogenannten EMI-Daten zeigen die Emissionen des Hochkamines und werden im 10-Minuten-Takt ans ENSI geschickt. Bähler wollte so Klarheit darüber erlangen, wie hoch die auch bei Revisionsarbeiten möglichen Spitzenwerte sind. Dies nachdem er selbst in der Umgebung des AKW massiv erhöhte Konzentrationen von radioaktiver Luft gemessen hatte. Greenpeace Schweiz hat Marco Bählers Gang vor Bundesverwaltungsgericht unterstützt.



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Weitere Infos: Greenpeace Schweiz

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /