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Umweltbundesamt zur Feinstaubbilanz 2012

Die Feinstaub-Belastung war 2012 niedriger als in den letzten Jahren und vergleichbar hoch wie 2007 oder 2009, wie vorläufige Daten des Umweltbundesamtes zeigen.

"Heuer haben wir insgesamt von den günstigen Witterungsbedingungen profitiert und weniger Grenzwertüberschreitungen als in den Jahren zuvor verzeichnet. Weitere Maßnahmen sind jedoch auch in Zukunft notwendig, um die Feinstaubbelastung weiter zu senken und die Grenzwerte flächendeckend einzuhalten", erklärt Jürgen Schneider, Leiter des Bereichs Wirtschaft & Wirkung im Umweltbundesamt.

2012 wurden die höchsten Werte während einer extremen Kälteperiode in der ersten Februarhälfte registriert. Allerdings führten ein extrem warmer Jänner sowie wechselhaftes und relativ warmes Wetter in den letzten Monaten zu insgesamt wenigen Überschreitungen.

Ähnlich hohe Feinstaub-Konzentrationen wie 2012 wurden in den Jahren 2007 bis 2009 registriert. Deutlich höher als im vergangenen Jahr war die PM10-Belastung in den Jahren 2010 und 2011, vor allem aber 2003 und 2006.

Die Schwankungen sind in erster Linie auf die meteorologischen Verhältnisse zurückzuführen, die besonders im Winter die Anreicherung von Feinstaub beeinflussen. Ausschlaggebend ist das Auftreten länger anhaltender Hochdruckwetterlagen, die für ungünstige Ausbreitungsbedingungen sowie für die Akkumulation von PM10 über mehrere Tage, fallweise mehrere Wochen verantwortlich sind. Kommt es bei Hochdrucklagen zu Wind aus Nordost bis Südost, so wird Feinstaub oft mit dem Ferntransport aus dem Osten mittransportiert.

Zwtl.: Verursacher und Maßnahmen zur Emissionsreduktion

Zu den Hauptverursachern von PM10 zählen der Verkehr, der Hausbrand und die Industrie. Beim Verkehr ist ein Großteil auf Diesel-Kfz und der Aufwirbelung von Straßenstaub zurückzuführen. Beim Hausbrand sind insbesondere alte, mit Holz oder Kohle betriebene Einzelöfen für hohen Feinstaubausstoß verantwortlich. Im Bereich Industrie stammt ein wesentlicher Teil in den Städten aus der Bauwirtschaft, lokal auch aus industriellen Prozessen.

Um die Feinstaub-Belastung zu reduzieren, wurden in den letzten Jahren Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene gesetzt, wie zum Beispiel die Förderung von Partikelfiltern für Diesel-Kfz, Tempolimits, Umrüstung kommunaler Flotten oder auch zeitlich begrenzte lokale Fahrverbote.

Geregelt sind die Grenzwerte für Feinstaub im Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft). Dieses Bundesgesetz sieht die Umsetzung von Luftreinhalte-Maßnahmen durch die Landeshauptleute vor. Diese sind verpflichtet, zunächst eine Statuserhebung zu erstellen, in der die Verursacher der Grenzwertüberschreitungen eruiert werden. Die Statuserhebung bildet die Grundlage für die daraus resultierenden Maßnahmen und Verordnungen, die von den Landeshauptleuten erstellt bzw. erlassen werden.

Rückfragehinweis: Umweltbundesamt



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /