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Biblis-Klage der IPPNW

Hessischer Verwaltungsgerichtshof fordert untätige Landesregierung zur Stellungnahme auf

Die hessische Landesregierung von Roland Koch muss innerhalb von 14 Tagen eine Erklärung dafür abgeben, warum der umfangreich begründete Antrag der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW zur Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis B vom 9. September 2005 noch immer nicht beschieden ist. Aufgrund der am 21. Januar 2008 eingereichten "Untätigkeitsklage" forderte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Umweltministerium in Wiesbaden umgehend dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben, welche Gründe einer Bescheidung des von den Klägern gestellten Antrags entgegenstehen und wann mit einer Bescheidung gerechnet werden kann.

Rechtsanwältin Wiltrud Rülle-Hengesbach hatte mit Schreiben vom 3. Juli 2007 die Begründung des Stilllegungsantrags abschließend ergänzt und das Ministerium um eine "kurzfristige" Antragsbescheidung gebeten. In atomrechtlichen Verfahren ist eine 3-Monats-Frist üblich.

Die Ärzteorganisation IPPNW wirft der hessischen Atomaufsicht vor, seit Jahren das Verfahren zur Stilllegung von Biblis B zu verschleppen. Zunächst habe man mit dem hessischen Umweltministerium trotz eines umfassenden Akteneinsichtsrechts fast eineinhalb Jahre um jede Akte ausgesprochen zäh ringen müssen, bis die Akteneinsicht schließlich vor einem Jahr willkürlich und ohne überzeugende Begründung beendet worden sei. Dann habe sich das Ministerium nochmals fast fünf Monate Zeit damit gelassen, die im Entwurf längst fertige Entscheidung zur Beendigung der Akteneinsicht am 5. Juni 2007 förmlich zu treffen. Auch seitdem bestehe die "Tätigkeit" der Behörde insbesondere darin, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen und mit allerlei juristischen Tricks sowie mit der wiederholten Androhung hoher Verwaltungsgebühren von bis zu 10.000 Euro die Klage zu verhindern.

Die IPPNW wirft der hessischen Landesregierung zudem vor, in ihrer Pressemitteilung vom 21. Januar 2008 mit keinem Wort auf die mehr als 150 Sicherheitsdefizite von Biblis B, auf das miserable Abschneiden des hessischen Atomkraftwerks im internationalen Vergleich der OECD sowie auf die schweren Rechtsverstöße der Landesatomaufsicht im Zusammenhang mit der Erdbebensicherheit einzugehen. Die Öffentlichkeit hat nach Auffassung der Organisation einen Anspruch darauf, dass die zuständige Atomaufsicht zu den vorgebrachten schweren Sicherheitsdefiziten und Rechtsverstößen detailliert Stellung bezieht. "Das Schweigen der hessischen Landesregierung zu den sehr konkreten Vorwürfen in der Sache spricht Bände", so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz.

Mit der am 21. Januar 2008 eingereichten Klage will die Ärzteorganisation IPPNW erreichen, dass das Atomkraftwerk Biblis B stillgelegt wird.

Quelle: IPPNW



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