Fensterverbot

Komet-Turbulenzen Teil 6. Laut Stadt Wien ist der Zusatzlärm durch den Komet-Koloss kaum wahrnehmbar. Trotzdem empfiehlt Oberstadtbaurat Herbert Buchner ein Wohnzimmerfensterverbot bis in 15 Meter Höhe

Im Teil 2 (s.u.) hatten wir davon berichtet, dass die Zunahme des Verkehrslärms durch den Komet-Koloss für die Anrainer angeblich nicht mehr wahrnehmbar sei, weil es ‘eh schon so laut ist’, dass man keine Änderung mehr merkt. ‘Wie bei elf Motorsägen.’

Im Teil 5 (s.u.) hatten wir staunend ein äußerst schwer verständliches Wortgeschwurbel über den Lärm und den ‘Tabellarischen Straßenimmissionskataster’ zu verstehen versucht.

Hier nun die vorläufige Deutung des Textes von Teil 5 aufgrund bisheriger Recherchen. Anscheinend geht es darum, dass Wohngebiete tagsüber höchstens 55 Dezibel und nachts höchstens 45 Dezibel Lärm aufweisen sollen (‘Planungsrichtwert’). In der Schönbrunner Schlossstrasse bei den Kometgründen werden diese Lärm-Werte schon jetzt bei weitem (!) überschritten: Hier werden bis zu 80 Dezibel bei Tag und bis zu 70 Dezibel in der Nacht gemessen. Noch ohne Komet-Hochhaus. Wobei übrigens eine Steigerung um jeweils 10 Dezibel subjektiv etwa als Verdoppelung des Lärms empfunden wird, da die Skala logarithmisch ist.

Nun besagt offenbar das Gesetz, wenn es lauter als der erlaubte ‘Planungsrichtwert’ ist, wird so getan, als ob nur der erlaubte Lärm existiert, und es wird geschaut, ob der durch den Komet-Koloss erzeugte Lärm (also der zusätzliche KFZ-Verkehr) bemerkbar, also wahrnehmbar sein wird. Aus dem ‘Straßenlärmimmissionskataster’, einer Tabelle mit Lärmmesswerten, wurde von der Stadt Wien außerdem abgelesen, wie laut es an den Kometgründen tatsächlich ist.

Glauben die Magistratsbeamten diesen Text eigentlich selber??

Und dann kommt der entscheidende Satz: ‘Die Zusatzimmission durch die Garagenein- und -ausfahrt des Projekts KOMET-Gründe überschreitet den Planungsrichtwert nicht.’ Hier staunt der Leser verblüfft. Glaubt der Magistratsbeamte Oberstadtbaurat Walter Krauss eigentlich selbst, was er da schreiben lässt? Der Planungsrichtwert, also der ‘erlaubte Lärm’, wird schon jetzt in enormem Ausmaß überschritten. Wie kann dann behauptet werden, die Zusatzimmission des Komet-Projekts überschreitet den Planungsrichtwert nicht? - Wir werden dieser absurd klingenden Behauptung noch nachgehen. Die Magistratsabteilung 21B hat jedenfalls Erklärungsbedarf. Naheliegend wäre doch eigentlich der Schluss, dass angesichts der Lärmüberschreitungen Maßnahmen GEGEN den Lärm erfolgen müssten, und nicht die Bewilligung eines Riesenkomplexes, der Lärm ERZEUGT.

Fensterverbot

Nun aber das Erstaunlichste: Die Stadt Wien weiß sehr wohl, dass der Lärm durch das Projekt inakzeptabel werden wird. Unauffällig getarnt im (nicht öffentlich zugänglichen) Antragsentwurf zur Flächenwidmung der Bebauung der Komet-Gründe schlägt Oberstadtbaurat Herbert Buchner unter Punkt 4.2 ein Fensterverbot für Wohnräume vor, die weniger als 15 Meter über dem Verkehrsgetöse der Strasse liegen. Dieser erstaunliche Vorschlag ist nicht unmittelbar erkennbar, da Buchner nicht von ‘15 Metern über der Strasse’ schreibt, sondern von 45,0 Meter Höhe über dem mittleren Wasserpegel des Donaukanals beim Schwedenplatz (das sogenannte ‘Wiener Null’). Nur mit der Kenntnis, dass die Straßenoberfläche bei den Kometgründen etwa 31 Meter höher liegt als dieser Wasserpegel vom Donaukanal, läßt sich ausrechnen, was da überhaupt gemeint ist, nämlich ein 15 Meter hohes Wohnzimmerfensterverbot.

Fassen wir also zusammen: Laut Stadt Wien ist der Zusatzlärm eh nicht wirklich bemerkbar, weil es sowieso schon so laut ist. Gelten tut nur ein virtueller Planungsrichtwert, oder so ähnlich. Aber sicherheitshalber dürfen in dem Areal bis zu 15 Metern über der Straße keine Wohnzimmerfenster installiert werden, weil der Lärm halt doch irgendwie viel zu laut ist. Oder was jetzt???



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GastautorIn: Gerd Maier für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /