Europäischer Gerichtshof weist Oberösterreichs Gentechnikklage ab

Oberösterreich wird nun Gentechnik- Vorsorgegesetz beschliessen

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat gestern in erster Instanz entschieden, dass die Europäische Kommission zurecht dem Land Oberösterreich verboten hat, eine befristete gentechnikfreie Zone einzurichten.

"Mit diesem Urteil setzt sich der EuGH über die Köpfe der Bevölkerung hinweg und lässt eine weitere Chance verstreichen, der Risikotechnologie Gentechnik einen Riegel vorzuschieben. Es ist ein Skandal, dass innerhalb der EU die Interessen der Gentech-Industrie schwerer wiegen, als das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf
Gentechnikfreiheit und auf körperliche Unversehrtheit. Es ist augenscheinlich, dass sich der EUGH mit diesem Urteilspruch der Gentech-Lobby beugt, die seit Jahren vehement gegen die Notwehrmaßnahme Oberösterreichs agitiert", kritisiert Werner Müller, Gentechnikexperte von GLOBAL 2000 in einer ersten Reaktion. Müller
hat die dem Oberösterreichischen Gentechnikverbotsgesetz zugrunde liegende Studie verfasst. Die Studie hatte ergeben, dass die Koexistenz von Gentech-Landwirtschaft und gentechnikfreier Landwirtschaft in der kleinräumig strukturierten Agrarlandschaft Oberösterreichs bisher nicht gelöst ist. Daraufhin hatte Oberösterreich ein befristetes Gentechnikverbotsgesetz erlassen, das jedoch von der EU-Kommission verboten worden ist.

Schlichtweg unbegreiflich ist, dass der EUGH augenscheinlich der Argumentation der EU-Kommission gefolgt ist, Oberösterreich hätte keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt. "Mehr als 100 wissenschaftliche Zitate wurden in der Studie verarbeitet, die das befristete Verbotsgesetz untermauern. Zudem wurden mit Hilfe eine digitalen Katastralmappe Analysen über Ausbreitung von Pollenkontaminationen durchgeführt. Diese Auswertungen wurden originär im Rahmen der Studie erstellt. Zu sagen, dass es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben hat, ist schlichtweg falsch", so Müller weiter.

Oberösterreich setzt weiter auf grundsätzliche Gentechnikfreiheit

Als Reaktion auf das Verbot des Europäischen Gerichtshofes wird heute in Oberösterreich von allen Parteien gemeinsam ein Gentechnik-Vorsorgegesetz in den Landtag eingebracht. Dieses Gesetz soll in der Praxis verhindern, dass gntechnikmanipuliertes Saatgut verwendet wird.

Diesem Schritt haben alle Landtagsfraktionen zugestimmt, sodass die neue oberösterreichische Regelung noch im Oktober der EU vorgelegt werden kann. Die Landesräte Anschober und Stockinger sind überzeugt, damit die Gentechnikfreiheit auf oberösterreichischen Feldern bewahren zu können. Auch in Kärnten wurde bereits ein ähnlicher Weg eingeschlagen.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /