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Gutachten zum Lagerprojekt in Temelín weicht wesentlichen Fragen aus

Anti-Atom-Beauftragter des Landes OÖ Radko Pavlovec: Grenzüberschreitende Auswirkungen werden verneint, Grundlage sind geheime Gutachten des Temelín-Betreibers CEZ

Linz/Prag, 19.Juli 2005. Das vom tschechischen Umweltministerium im Rahmen des UVP-Verfahrens beauftragte Gutachten zum Zwischenlager am Gelände des AKW Temelín weicht wesentlichen Fragen aus. Die im Rahmen des grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens eingebrachten Einwendungen wurden von den Gutachtern nicht ausreichend bearbeitet. ’Anstatt vom Betreiber die Aufklärung über die ungelösten Probleme einzufordern, werden im Gutachten die unhaltbaren Behauptungen des Betreibers meist kritiklos übernommen”, erklärt Radko Pavlovec, Anti-Atom-Beauftragter des Landes Oberösterreich. ’Bei der wichtigsten Frage nach möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projektes wird wie zu alten Zeiten auf geheime Unterlagen des Temelin-Betreibers CEZ verwiesen”.

Nullvariante offensichtlich die in ökonomischer und ökologischer

Obwohl die Nullvariante offensichtlich die in ökonomischer und ökologischer Hinsicht bessere Variante darstellt, ist sie in der Dokumentation des Betreibers (UVE) gar nicht enthalten. Dadurch ist kein korrekter Vergleich der Umweltauswirkungen mit dem gegenständlichen Vorhaben möglich. Das Lager wir als eigenständiges Projekt präsentiert, obwohl es sich ganz offensichtlich lediglich um ein Teilprojekt des AKW Temelin handelt. Durch diese künstliche Abtrennung soll eine seriöse Behandlung der Nullvariante unterdrückt werden. Die Gutachter unterstützen diese unhaltbare Vorgangsweise, anstatt auf einer erschöpfenden Behandlung der Nullvariante zu bestehen.
Die Abtrennung des Lagerprojektes vom Gesamtprojekt AKW Temelin soll vor allem auch von der Tatsache ablenken, dass für die Beseitigung der radioaktiven Abfälle nach wie vor keine Lösung existiert. Die Suche nach einem Endlager musste in Tschechien nach massiven Bürgerprotesten ausgesetzt werden. Es ist daher völlig absurd, nuklearen Teilprojekten unter diesen Bedingungen Umweltverträglichkeit zu attestieren und Betriebsgenehmigungen zu erteilen.
Sehr befremdlich erscheint der Umgang mit möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Vorhabens. An mehreren Stellen des Gutachtens wird die Möglichkeit von radioaktiven Freisetzungen eingeräumt. Es fehlt eine schlüssige Begründung, warum grenzüberschreitende Folgen ausbleiben sollten. Für den Fall eines Flugzeugabsturzes, in dem mit den größten Umweltauswirkungen ausgegangen werden muß, wird lediglich auf angeblich vorhandene Studien der Firma CEZ verwiesen, die jedoch als Betriebsgeheimnis deklariert wurden. Diese Linie wird leider auch im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen vertreten. Bei ähnlichen Verfahren in Deutschland wurden entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt, als Ergebnis konnten Maßnahmen zur Begrenzung der Branddauer durchgesetzt werden.

’Das gesamte Gutachten erweckt den Eindruck, wonach lediglich Positionen des Betreibers gegen die öffentliche Kritik verteidigt werden sollen”, kritisiert Pavlovec. ’Die Maßnahmen gegen die Folgen des Flugzeugabsturzes sind unzureichend, das wichtigste Kriterium sind offensichtlich möglichst niedrige Kosten für den Betreiber”.

Die Kritikpunkte werden im Rahmen einer Stellungnahme des Landes Oberösterreich an das Umweltministerium in Prag übermittelt. Im Rahmen der zwischenstaatlichen Konsultationen werden die Bemühungen fortgesetzt, die Problematik des Flugzeugabsturzes transparent zu behandeln.



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