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Neues Solarstromgesetz in Deutschland - der SFV informiert und kommentiert

Das neue "Solarstromgesetz" wurde vorgestern am 27.11.03 in dritter Lesung im Bundestag gegen die Stimmen der FDP angenommen.

Die Annahme im Bundesrat am 19.11.03 gilt als sicher. Das Gesetz wird also zum 1.1.2004 in Kraft treten.

Das Solarstromgesetz (auch unter der Bezeichnung
"Solarstrom-Vorschaltgesetz" bekannt) ändert die Paragraphen 8 und 13 des
alten EEG.


Folgende Vergütungssätze wurden festgesetzt

* Alle Solarstromanlagen - auch solarthermische Kraftwerke - erhalten eine Grundvergütung von mindestens 45,7 Ct/kWh

* Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil, der unter 30 kW liegt, eine Vergütung von mindestens 57,4 Ct/kWh

* Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil, der zwischen 30 kW und 100 kW liegt, eine Vergütung von mindestens 54,6 Ct/kWh

* Solarstromanlagen an und auf Gebäuden erhalten für den Anlagenteil, der über 100 kW liegt, eine Vergütung von mindestens 54,00 Ct/kWh

* Für Fassadenanlagen, die einen wesentlichen Teil des Gebäudes bilden, gibt es eine zusätzliche Vergütung von 5 Ct/kWh.


Die hier genannten Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die nach dem
31.12.2003 erstmals in Betrieb genommen werden.

Ein Antrag von SPD und Grünen, auch solche Anlagen mit in die höherere
Vergütung aufzunehmen, die vor dem 1.1.04 in Betrieb genommen wurden, die
aber keinen 100.000 Dächerkredit mehr erhalten haben, wurde von der CDU/CSU
nicht akzeptiert. Aus CDU/CSU-Kreisen hieß es dazu, dieser Antrag, der erst
während der Umweltausschussitzung eingebracht worden sei, hätte schon
deswegen keine Erfolgsaussichten gehabt, weil seine Annahme oder Ablehnung
nicht mehr mit der Fraktion hätte abgestimmt werden können.

Ein besonderes Detail der Neufassung ist für Planer von Anlagen auf
Reihenhäusern und Doppelhäusern wichtig: Wenn auf einem Gebäude - z.B. einer
Reihenhaus-Reihe - mehrere Anlagen in weniger als Halbjahresabstand
errichtet werden, und dadurch in der Summe die 30 kW-Grenze oder die 100
kW-Grenze überschritten werden, dann wird die Vergütung für die später
hinzukommende Anlage so berechnet, als handelte es sich um eine Gesamtanlage.
Wer zuerst kommt, erhält also den besseren Vergütungssatz.

Die Regelung für PV-Freiflächenanlagen sowie alle Details sollten Sie im
Wortlaut auf unserer Internetseite unter dem Datum vom 28.11.03 nachlesen.
Als PDF-Datei finden Sie das Gesetz auf der Homepage von Hans-Josef-Fell

Kommentar des SFV

Die Zustimmung der CDU vermittelt den Eindruck einer höheren Rechtssicherheit, was bei der notwendigen Kapitalbeschaffung sowie auch bei der noch anstehenden Novellierung der übrigen EEG-Paragrafen hilfreich sein kann.

Die Staffelung der Vergütung in drei Stufen und die geringe "Spreizung" zwischen den Vergütungssätzen vermittelt den Eindruck wissenschaftlich fundierter Berechnung. Dieser Eindruck trügt jedoch. Alle Vergütungssätze liegen weit unter der für einen Solarboom notwendigen Vergütungshöhe von 80 Cent/kWh.

Nach unserer Einschätzung können nun zwar Anlagenbetreiber mit genügend Eigenkapital bei den gegenwärtig geringen PV-Anlagenpreisen, bei günstiger Dachausrichtung und störungsfreiem Betrieb eine bescheidene Rendite erwirtschaften. Diese liegt aber meilenweit unter den Gewinnsätzen, die in der konventionellen Energiewirtschaft als selbstverständlich angesehenen werden.

Unsere grundsätzliche Kritik an der viel zu geringen Einspeisevergütung bleibt deshalb: Es darf für den potentiellen Anlagenbetreiber nicht lukrativer sein, in Aktien eines Stromkonzerns zu investieren als in seine eigene PV-Anlage.

Insbesondere lässt die geringe Vergütung den Installationsbetrieben keinen Spielraum bei der Preisgestaltung, so dass weiterhin dringende Investitionen in den Geschäftsbetrieb unterbleiben und an eine Ausdehnung der Produktion kaum zu denken ist.

Die niedrige Vergütungshöhe bremst also nicht nur die Nachfrage, sondern auch die Expansion der Betriebe. So kann es nur zu einem bescheidenen Wachstum kommen.

Vermutlich haben die Kämpfer für die Solarenergie, wie Hans-Josef Fell oder Hermann Scheer dieses Problem längst verstanden, stoßen aber innerhalb ihrer eigenen Fraktionen auf Widerstand.

Zusammenfassung

* Ziel 2 der Gesetzesänderung ist erreicht. Der befürchtete "Fadenriss" für das Installationsgewerbe wurde für die Mehrzahl der Firmen verhindert.

* Ziel 1 aber, das wichtigere Ziel eines umweltpolitisch, arbeitsmarkt- sowie friedenspolitisch notwendigen echten PV-Booms mit Wachstumsraten über 100 Prozent, wie wir sie aus der Zeit der Handy-Einführung kennen, liegt noch weit entfernt; manchen Akteuren der Solarszene scheint es noch nicht einmal bewusst zu sein. So wird die Photovoltaik noch lange im Bereich von unter 0,2 Prozent der Stromversorgung bleiben.



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Weitere Infos: SFV - dem deutschen Solarenergie-Förderverein e.V.

Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /