15 Kommunen in Oberbayern gründen gemeinsamen Energieversorger
In Süddeutschland ist Ende Januar 2020 ein neuer Energieversorger entstanden. Das Unternehmen soll künftig in den bayerischen Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim Strom und Wärme anbieten. Insgesamt 15 Kommunen aus der Region haben den Versorger „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ gegründet. Ziel ist, die Energieversorgung lokal und erneuerbar zu gestalten. Das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner hatte zuvor das wirtschaftliche Potenzial für den neuen Energieversorger untersucht, Geschäftsmodelle erstellt sowie eine Rechtsform für das kommunale Unternehmen vorgeschlagen. Auf der Gründungsveranstaltung am 21. Januar haben die Gemeinden im südöstlichen Oberbayern nun den ersten Schritt hin zu dem Regionalwerk getan.
Initiator des Vorhabens ist der Bürgermeister von Kirchanschöring, Hans-Jörg Birner (CSU). Noch im Sommer soll das Regionalwerk die Arbeit aufnehmen. Neben der Nachhaltigkeit waren unter anderem die Versorgungssicherheit, die Wertschöpfung vor Ort sowie die Daseinsvorsorge wichtige Motive für die Gründung. Vermarktung von Ökostrom, Wärmeversorgung durch beispielsweise Geothermie und virtuelle Kraftwerke sind zentrale Vorhaben. Die Region ist dicht bestückt mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Besonders die Nutzung von Solar- und Biogasanlagen, die ab nächstem Jahr aus der EEG-Förderung fallen, gehört zu den Aufgabenfeldern. Das Regionalwerk versteht sich als Kooperationspartner der bestehenden Stadt- oder Gemeindewerke, nicht als Konkurrenz.
Seit mehreren Jahren kursiert in der Region die Idee, ein eigenes Energieunternehmen auf interkommunaler Basis auf die Beine zu stellen. Gemeinsam können Gemeinden mehr ausrichten als alleine, so die Losung. Ob ein solches Vorhaben realistisch ist und wie ein geeigneter wirtschaftlicher Rahmen aussehen könnte, war jedoch unklar. Die interessierten Kommunen schrieben deshalb eine Machbarkeitsstudie aus. Inhalt war eine Potenzialanalyse sowie die konkrete Prüfung und Bewertung möglicher Handlungsoptionen. Die finanzielle Seite und Rechtsform des Unternehmens konzipierte Sterr-Kölln & Partner. Das Beratungsunternehmen ist in Deutschland und Frankreich aktiv und berät Kommunen bei der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gestaltung einer nahhaltigen Energieversorgung.
Machbarkeitsstudie gab grünes Licht
„Ziel im Rahmen der Machbarkeitsstudie war, den Gemeinden eine Entscheidungsgrundlage zu liefern“, erklärt Steffen Kölln von Sterr-Kölln & Partner. „So konnten sie ein fundiertes Urteil fällen.“ Zuerst nahmen die Fachleute eine Bestandsaufnahme aller relevanten Informationen vor. Dazu gehört unter anderem eine Bewertung nach technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien.
Das Fazit der Experten: Technisch und wirtschaftlich sind sinnvolle Geschäftsfelder zu erschließen. Die ideale Rechtsform bildet ein gemeinsames kommunales Unternehmen. Mindestens fünf bis sieben der insgesamt 23 Kommunen müssten bei dem Vorhaben mitmachen, um das Regionalwerk starten zu können. Für die erste Arbeitsphase des neuen Regionalwerks empfahl das Team von Sterr-Kölln & Partner Mieterstrom- und Regionalstrommodelle aus erneuerbaren Energien sowie Wärmeprojekte im Rahmen von Quartierskonzepten, die etwa Geothermie nutzen. Ende September 2019 stellten die Studienautoren im Landratsamt Traunstein die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Mit Erfolg: Auf der Gründungsversammlung im Januar 2020 wurde die erforderliche Mindestbeteiligung der Kommunen nun um das Dreifache übertroffen.
Initiator des Vorhabens ist der Bürgermeister von Kirchanschöring, Hans-Jörg Birner (CSU). Noch im Sommer soll das Regionalwerk die Arbeit aufnehmen. Neben der Nachhaltigkeit waren unter anderem die Versorgungssicherheit, die Wertschöpfung vor Ort sowie die Daseinsvorsorge wichtige Motive für die Gründung. Vermarktung von Ökostrom, Wärmeversorgung durch beispielsweise Geothermie und virtuelle Kraftwerke sind zentrale Vorhaben. Die Region ist dicht bestückt mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Besonders die Nutzung von Solar- und Biogasanlagen, die ab nächstem Jahr aus der EEG-Förderung fallen, gehört zu den Aufgabenfeldern. Das Regionalwerk versteht sich als Kooperationspartner der bestehenden Stadt- oder Gemeindewerke, nicht als Konkurrenz.
Seit mehreren Jahren kursiert in der Region die Idee, ein eigenes Energieunternehmen auf interkommunaler Basis auf die Beine zu stellen. Gemeinsam können Gemeinden mehr ausrichten als alleine, so die Losung. Ob ein solches Vorhaben realistisch ist und wie ein geeigneter wirtschaftlicher Rahmen aussehen könnte, war jedoch unklar. Die interessierten Kommunen schrieben deshalb eine Machbarkeitsstudie aus. Inhalt war eine Potenzialanalyse sowie die konkrete Prüfung und Bewertung möglicher Handlungsoptionen. Die finanzielle Seite und Rechtsform des Unternehmens konzipierte Sterr-Kölln & Partner. Das Beratungsunternehmen ist in Deutschland und Frankreich aktiv und berät Kommunen bei der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gestaltung einer nahhaltigen Energieversorgung.
Machbarkeitsstudie gab grünes Licht
„Ziel im Rahmen der Machbarkeitsstudie war, den Gemeinden eine Entscheidungsgrundlage zu liefern“, erklärt Steffen Kölln von Sterr-Kölln & Partner. „So konnten sie ein fundiertes Urteil fällen.“ Zuerst nahmen die Fachleute eine Bestandsaufnahme aller relevanten Informationen vor. Dazu gehört unter anderem eine Bewertung nach technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kriterien.
Das Fazit der Experten: Technisch und wirtschaftlich sind sinnvolle Geschäftsfelder zu erschließen. Die ideale Rechtsform bildet ein gemeinsames kommunales Unternehmen. Mindestens fünf bis sieben der insgesamt 23 Kommunen müssten bei dem Vorhaben mitmachen, um das Regionalwerk starten zu können. Für die erste Arbeitsphase des neuen Regionalwerks empfahl das Team von Sterr-Kölln & Partner Mieterstrom- und Regionalstrommodelle aus erneuerbaren Energien sowie Wärmeprojekte im Rahmen von Quartierskonzepten, die etwa Geothermie nutzen. Ende September 2019 stellten die Studienautoren im Landratsamt Traunstein die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor. Mit Erfolg: Auf der Gründungsversammlung im Januar 2020 wurde die erforderliche Mindestbeteiligung der Kommunen nun um das Dreifache übertroffen.