© zcool.com.cn
© zcool.com.cn

Neue Initiative sichert Qualität von Nachhaltigkeitsberichten

Freiwillige Vereinbarung bringt heimischen Unternehmen Wettbewerbsvorteile

Bundesminister Andrä Rupprechter hat gemeinsam mit etablierten Umweltgutachtern und Wirtschaftsprüfungskanzleien die ‘Freiwillige Vereinbarung zur Qualitätssicherung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung’ ins Leben gerufen. Mit dieser Initiative will das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen stärken und sie dabei unterstützen, ihre Umweltleistungen zu verbessern. ‘Die Teilnahme an unserer freiwilligen Vereinbarung wird nachhaltig Wirtschaftstreibende stärken und bietet eine kompetente Plattform, um die Qualität der seit diesem Jahr verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichte zu sichern und sie international vergleichbar zu machen’, so Rupprechter.
Unterzeichnet haben bisher folgende Umweltgutachter und Wirtschaftsprüfungskanzleien: KPMG Austria GmbH, ETA Umweltmanagement GmbH, qualityaustria Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH, EY - Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., KEC - KANZIAN ENGINEERING & CONSULTING GmbH, TÜV AUSTRIA CERT GmbH, PwC Wirtschaftsprüfung GmbH. Die Unterzeichner der Vereinbarung bekennen sich zu einheitlichen Qualitätsmaßstäben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bzw. deren externer Validierung. Sie werden zukünftig regelmäßig gemeinsam mit dem BMLFUW Erfahrungen austauschen, um die Aussagekraft von Nachhaltigkeitsberichten zu stärken und green-washing (bloße Imagepflege mit Umweltleistungen ohne hinreichende Grundlage) zu verhindern. ‘Jedes berichtspflichtige Unternehmen, aber auch jede beteiligte beratende oder prüfende Expertenorganisation ist eingeladen, unserer Initiative beizutreten’, betont Rupprechter.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), das im Dezember 2016 in Kraft getreten ist, sind bundesweit kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet, über soziale und ökologische Themen, Risiken, Strategien, Ergebnisse und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren zu berichten. Die Inhalte der freiwilligen Vereinbarung des BMLFUW wurden auf Basis einer Studie des Instituts für Nachhaltigkeitsmanagement der WU Wien im Rahmen von Expertenworkshops erarbeitet.

Die Vereinbarung ist verfügbar unter:
www.bmlfuw.gv.at/umwelt/nachhaltigkeit/gesellschaftliche_verantwortung_csr/nachhaltigkeitsberichterstattung_vereinbarung.html


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /