© kai Stachowiak - pixabay.com
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Schadenersatz Tierschutzprozess: OLG lehnt endgültig ab, € 57.000 Kosten für VGT-Obmann

Sehr unfaire Vorgangsweise seitens der Behörde

Tierschutz sollte vom Rechtsstaat nicht behindert werden

Unschuldig in einen Strafprozess hineingezogen zu werden kann in Österreich auch bei einem totalen Freispruch den Ruin bringen.

Trotz völligen Freispruchs nach erwiesener Unschuld 2011 blieb der Hauptangeklagte VGT-Obmann auf € 600.000 Verteidigungskosten sitzen; jetzt wurde Klage auf Ersatz abgewiesen

Im Oktober 2006 hatte ein Wr. Neustädter Staatsanwalt mit den Ermittlungen begonnen, im April 2007 wurde eine SOKO mit 35 Mitgliedern gegründet, im Mai 2008 kam es zu 33 Hausdurchsuchungen quer durch das Land und zu 10 Festnahmen mit 105 Tagen U-Haft. Nach einem 14 monatigen Prozess wurden sämtliche Angeklagten in allen Anklagepunkten freigesprochen – standen aber finanziell vor dem Aus. Allein dem Hauptangeklagten VGT-Obmann Martin Balluch waren € 600.000 an Verteidigungskosten entstanden (Anwälte, 14 Sachverständigengutachten, 2 Privatdetektive, um die Spitzeloperationen aufzudecken, die von der Polizei verheimlicht worden waren, etc.). Dafür wurden ihm € 1.200 Kompensation geboten. Doch weil die Polizei zahlreiche entlastende Ermittlungsergebnisse – allen voran die Spitzelberichte, aber auch chemische Analysen aus dem Polizeilabor, die GPS-Daten von den Autos usw. – rechtswidrig einfach vertuscht hatte und sogar mit Lügen vor Gericht leugnete, brachte Balluch eine Amtshaftungsklage ein. Immerhin war ein Spitzel 19 Monate, der andere 6 Monate, im Kern des VGT aktiv gewesen und hatte aus erster Hand gewusst, dass hier niemand kriminell handelt. Das Auftauchen der Spitzelberichte hatte die Richterin im Tierschutzprozess auch zu dessen Abbruch und zum völligen Freispruch bewogen.

Nach 6 Jahren Verhandlungen, nachdem bereits der Oberste Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Forderung jedenfalls nicht verjährt ist, hat nun das Wiener Oberlandesgericht entschieden, dass der Staat den VGT-Obmann nicht kompensieren muss. Die Begründung ist, dass auch wenn die Polizei alle entlastenden Beweismittel offengelegt hätte und die Beschuldigten Akteneinsicht nehmen hätten können, eine Anklage erfolgt wäre. Die Angeklagten seien quasi selbst Schuld, wenn sie sich so verdächtig verhalten. Und für dieses Urteil werden nun weitere € 56.933 an Gerichtskosten verrechnet, die innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen sind. Wenige Stunden nach Einlangen des Urteils wurde gleich mit Pfändung gedroht, sollte der VGT-Obmann dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Das OLG lässt eine ordentliche Revision nicht zu, weil es sich um keine relevante Rechtsfrage handle. Was bleibt ist nur der Versuch einer außerordentlichen Revision und dann der Gang zum Europäischen Gerichtshof.

VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: "Zuerst werde ich wegen meiner Tierschutzarbeit 1 ½ Jahre lang mit allen Mitteln bespitzelt und verfolgt, darunter auch ein Lauschangriff, Videokameras über der Wohnungstür und dem Büro, GPS-Sender am Auto, 5 Monate persönliche Observation und Telefon- und Emailüberwachung. Dann überfällt man mich in der Nacht mit gezogenen Schusswaffen und steckt mich 105 Tage ins Gefängnis. Danach werde ich einem 14 monatigen Prozess ausgesetzt, mit 98 Verhandlungstagen und riesigen Kosten. Dabei handelt die Polizei nachweislich rechtswidrig (sie wurde insgesamt 3 Mal gerichtlich dafür verurteilt) und lügt sogar vor Gericht, wie die Richterin im Tierschutzprozess im Urteil feststellt, um entlastende Ergebnisse zu vertuschen. Schließlich werde ich dennoch freigesprochen, doch der Staat weigert sich, den von ihm angerichteten Schaden in Form von Verteidigungskosten zu ersetzen. Wenn man privat jemanden klagt und verliert, ist der Ersatz der Kosten des Beklagten selbstverständlich. Doch für den Staat gilt das nicht. Man hatte zwar € 10 Millionen Euro, um gegen mich zu ermitteln, aber keinen Cent, um den einem Unschuldigen zugefügten Schaden zu begleichen. Und jetzt verlangt der Staat auch noch € 57.000 zusätzlich dafür, dass ich um Schadenersatz gebeten habe, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Ungerechter geht es wirklich nicht mehr. Das ist die hässliche Fratze eines eiskalten Rechtsstaates, dessen Rechtssystem darauf ausgelegt ist, den Mächtigen zu helfen, unbequeme KritikerInnen loszuwerden."

Martin Balluch hat ein Spendenaufruf-Video für die Einbringung einer außerordentlichen Revision gegen die OLG-Entscheidung keinen Schadenersatz zu gewähren veröffentlicht.

Rückfragehinweis
DDr. Martin Balluch, 01/929 14 98, medien@vgt.at


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /