© KBVÖ / Biogasanlage
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Ökostromgesetzesnovelle - Effiziente Biogasanlagen bekommen eine Chance

Im Nationalrat wurde die kleine Ökostromgesetzesnovelle beschlossen

Bei den Koalitionsverhandlungen vor 3,5 Jahren wurde erkannt, dass es eine Anpassung des Ökostromgesetzes bedarf. Die Verhandlungen auf fachlicher wie politischer Ebene waren zäh. Doch nun konnte eine Einigung erzielt werden.

"Das Ergebnis kann als erster kleiner Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden. Ein Abschalten von Biogasstrom für 160.000 Haushalte, das Abschalten von regionalen Wärmeversorgungsnetzen und die Sicherstellung der Entsorgung von biogenen Abfällen konnte weitgehend verhindert werden. Trotzdem bedarf es einer weiterführenden Diskussion über die Nutzung der Stärken von Biogas" fasst Norbert Hummel, Verhandlungsleiter auf Seiten des Kompost und Biogas Verbandes zusammen. Denn nur mit der flexiblen Stromerzeugung von Biogas schaffen wir es, dass unsere Stromnetze in Zukunft frei von importiertem Atomstrom sind.

Biogas schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Diese regionale Verbundenheit wurde in letzter Zeit auch durch die Unterstützung von über 300 Bürgermeistern und durch den Präsidenten der Landwirtschaftskammer Österreich, NR Hermann Schultes, sehr deutlich gezeigt. Gerade die Biogasaufbereitung zu Biomethan wird in Zukunft die dicht verbauten Siedlungsgebiete, die Gewerbe- und Industriebetrieben und die Gaskraftwerke mit nachhaltiger und CO2-neutraler Energie sicher versorgen.

Hummel weiter: "Wir bedanken uns bei den Verhandlern auf parlamentarischer Ebene, bei NR Christiane Brunner für die sachlichen Diskussionen und insbesondere bei NR Josef Lettenbichler der durch sein Engagement bei den Verhandlungen den Beitrag von Biogas im erneuerbaren Stromnetz der Zukunft sichergestellt hat. Ein Dank auch an die MitarbeiterInnen in den Ministerien die in den Vorbereitungen involviert waren für die gute und sachliche Diskussion in der Ausarbeitung des Gesetzes.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /