© kai Stachowiak - pixabay.com
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Husch-Pfusch-Aktion Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort: Keine Anlassgesetzgebung!

Das Bundesverfassungsgesetz für Nachhaltigkeit, Tierschutz und Umweltschutz darf nicht für kurzfristige Spezial-Interessen geopfert werden

Wien- Am kommenden Montag kommt der Antrag zur Abänderung des "Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung" unverändert in den Verfassungsausschuss des Nationalrats und soll dort diskutiert werden. Der Antrag sieht die Streichung des Titels und eine Änderung auf "Bundesverfassungsgesetz über Staatsziele" vor und fügt dem §3 (Umfassender Umweltschutz) einen einschränkenden §3a hinzu, der diesem ein Bekenntnis zum "wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort" anhängt.

Aktion "Zubetonieren" vor dem Bundeskanzleramt am Montag 26.Juni

Die österreichische Umweltorganisation GLOBAL 2000 warnt aus diesem Anlass zusammen mit dem WWF vor dem Bundeskanzleramt vor undurchdachtem Herumpfuschen an der Verfassung und stellt mit einer Aktion am kommenden Montag um 11:00 Uhr auf dem Ballhausplatz das "Zubetonieren" der österreichischen Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt symbolisch dar. "Sobald in Österreich aktiver Klimaschutz von allen Staatsorganen verantwortungsbewusst wahrgenommen wird wie im Anlassfall des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zum Flughafen-Ausbau vom Februar diesen Jahres, wird offenkundig von einigen Akteuren die gesamte Rechtsbasis und auch die Verfassung in Frage gestellt, die durch den im Antrag formulierten Frontalangriff wunschgemäß umgebogen werden soll", warnt Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. "Anlassgesetzgebung durch die Hintertür ist einer Demokratie unwürdig. Eine Husch-Pfusch-Änderung der österreichischen Verfassung knapp vor den anstehenden Neuwahlen, die die Errungenschaften der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes in Österreich seit Hainburg in Frage stellen würden- dieser Antrag ist abzulehnen."

Umweltschutz und Arbeitsplatzschaffung sind keine Gegensätze!

Das bestehende Bundesverfassungsgesetz geht auf den Konflikt um den Bau des Wasserkraftwerks in Hainburg zurück und trat im Kern noch während der Besetzung des Bauplatzes 1984 in Kraft. Seither hat sich nicht nur in Österreich, sondern in der gesamten entwickelten Welt gezeigt, dass Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften mit nachhaltigen Arbeitsplätzen kein Gegensatz sind: Das Wirtschaftswachstum lag in den letzten Jahren in Staaten mit starker Klimapolitik sogar über jenem von Österreich, z. B. in Schweden: CO2-Preis seit 1990er-Jahren, 2014 in Höhe von 125 Euro pro Tonne, -23 % Treibhausgase seit 1990, wobei ein Wirtschaftswachstum von 75 % in diesem Zeitraum zu verzeichnen war. In Österreich konnte in der gleichen Zeit keine Reduktion des klimaschädlichen Treibhausgasausstoßes erzielt werden, das Wirtschaftswachstum betrug in diesem Zeitraum rund 58 %. An Umwelt- und Klimaschutz hängen in Österreich bereits direkt 184.000 Arbeitsplätze; durch Klimaschäden kommt es in Österreich derzeit zu Kosten von 1 Milliarde Euro pro Jahr in Tourismus, Landwirtschaft und Energiewirtschaft, die Costs of Inaction (COIN)-Studie prognostiziert für ein "business as usual"-Szenario bis zu 8,8 Milliarden Euro Klimaschäden für Österreich jährlich.

Kein Herumpfuschen am offenen Herzen - Kein Zurück in die 1970er

"Ambitionierter Klimaschutz mit stabilen Rahmenbedingungen für österreichische Unternehmen ist das Gebot der Stunde für die scheidende Bundesregierung, nicht ein Rumpfuschen am offenen Herzen der österreichischen Verfassung", so Gewessler abschließend. "Österreich hat sich den Sustainable Development Goals der UN verschrieben, die Klimaschutz, nachhaltige Arbeitsplätze und Standortsicherung im Sinne von zukunftsfähiger Entwicklung umfassend abwägen. Diese gehören in Österreich in einem sinnvollen Diskussionsprozess verankert und umgesetzt - und nicht jetzt in ein Zurück in die 70er Jahre einbetoniert."

Link: Abänderungsantrag für das Verfassungsgesetz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /