© oekonews- Wolfgang Pucher/ Verkehrsminister Leichtfried  mit dem Elektroauto vor dem Parlament
© oekonews- Wolfgang Pucher/ Verkehrsminister Leichtfried mit dem Elektroauto vor dem Parlament

Verkehrsausschuss beschließt Paket zu Elektromobilität

Gesetzesänderungen in unterschiedlichen Bereichen notwendig, um Elektrofahrzeuge zu forcieren

Wien - Verkehrsminister Jörg Leichtfried stellte diese Woche im Verkehrsausschuss das bereits angekündigte gesetzliche Maßnahmenpaket zur Verkehrssicherheit und zur E-Mobilität vor. Ein neues Bundesgesetz soll nicht nur Rechtsgrundlage für die einheitliche statistische Erfassung von Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden sein. Schwerpunkte der geplanten Neuerungen in der Verkehrsgesetzgebung sind außerdem Verwaltungsvereinfachungen und die Förderung der Elektromobilität. Diese werden mit Novellen zum Bundesstraßengesetz, in der Straßenverkehrsordnung, im Führerscheingesetz und im Kraftfahrgesetz umgesetzt.

Straßenverkehrsordnung berücksichtigt Ladestationen von Elektrofahrzeugen

Verwaltungsvereinfachungen und die Berücksichtigung von Elektrofahrzeugen sind Anlass für diverse Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (28. StVO-Novelle, 1356 d.B.). In die Straßenverkehrsordnung werden Bestimmungen über Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgenommen, um diese gut erkennbar und leicht verfügbar zu machen. So können mit einer Zusatztafel unter dem Zeichen "Halten und Parken verboten" Ausnahmen für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs festgelegt werden.

Auch in der Novelle des Führerscheingesetzes sind Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität verankert. Die 3500 kg-Grenze der Klasse B für elektrische Fahrzeuge des Gütertransports auf 4250 kg angehoben.

Zu den neuen Regelungen im 34. Kraftfahrgesetz gehört auch eine grüne Nummerntafel für Elektrofahrzeuge. Damit soll es möglich sein, dass Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr bestimmte Privilegien genießen, erläuterte der Verkehrsminister.

Leider noch kein österreichweites Öffi-Ticket für Studierende

Um Studierenden günstige Fortbewegungsmöglichkeiten in ganz Österreich zu ermöglichen, sollte der Sozialminister entsprechende Verträge mit öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen abschließen, fordert eine Bürgerinitiative (101/BI). Vorgeschlagen wird dabei die Zahlung von Selbstbehalten durch die Studierenden. Georg Willi (G) unterstützte die Forderung, es handle sich hier letztlich um eine reine Finanzierungsfrage. SPÖ-Abgeordneter Johann Hell verwies auf Gespräche des BMVIT mit der Österreichischen HochschülerInnenschaft und beantragte die Vertagung des Antrags, was die Mehrheit von SPÖ und ÖVP fand.

Grüne: umweltfreundlicher MitarbeiterInnenmobilität fördern

Die Abgeordneten der Grünen Georg Willi und Harald Walser wollen steuerliche Erleichterungen für Betriebe, die gesunde und umweltfreundliche MitarbeiterInnen-Mobilität fördern. Die derzeitige Gesetzeslage begrenze die Möglichkeiten der Betriebe. Walser wies im Ausschuss darauf hin, dass sein Fraktion mit dem Antrag die Forderung aller VerkehrslandesrätInnen unterstütze, die erlaubte Höhe der sachbezugsfreien Zuwendungen mit einer Grenze von bis zu 500 € pro Jahr deutlich anzuheben (1831/A(E)). Das würde höhere zweckgebundene Zuwendungen von Betrieben an FußgängerInnen, RadfahrerInnen und Fahrgemeinschaften unter ihren MitarbeiterInnen ermöglichen. Elisabeth Pfurtscheller (V) meinte dazu, der Antrag sei in vielen Details unpräzise und sollte noch überarbeitet werden. Ihr Vertagungsantrag wurde von SPÖ und ÖVP angenommen.

Berufsbild Fahrradtechniker schaffen

Die Abgeordneten der Grünen Georg Willi und Matthias Köchl sehen aufgrund des anhaltenden Fahrradbooms, der nun auch die Elektroräder umfasst, Bedarf an der Einführung eines Lehrberufs FahrradtechnikerIn (1901/A(E)) und damit um die Aufwertung des Berufsbildes. Andreas Ottenschläger (V) gab zu bedenken, da es hier um die Gewerbeordnung gehe, sei der Antrag im Wirtschaftsausschuss besser aufgehoben. Sein Vertagungsantrag fand die Mehrheit von SPÖ und ÖVP.

Anpassungen bei Fahrzeugkonzessionen für Gelegenheitsverkehr an Sharing Economy

Mit dem Gelegenheitsverkehr befasst sich auch eine Entschließungsantrag des NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard. Er ist für Anpassungen der Bestimmungen über Konzessionen im Gelegenheitsverkehr (1897/A(E)), um den neuen technologischen Entwicklungen im Verkehr und dem stetig wachsenden Anteil der Sharing Economy Rechnung tragen. So will er Unternehmen mit einer geringen Anzahl an Fahrzeugen (maximal drei) als freies Gewerbe einstufen, womit die Konzessionspflicht im Sinne des Gelegenheitsverkehrsgesetzes entfallen würde. Alternativ dazu ist für Bernhard auch die Streichung des Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit aus dem Gesetz denkbar. Weiters sollte die Fahrdienstvermittlung mit einer Gewerbeberechtigung des Reisebürogewerbes ausgeübt werden können und nicht unter das Mietwagen-Gewerbe fallen. Auch dieser Antrag wurde vertagt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /