© kai Stachowiak - pixabay.com
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Entdemokratisierung statt Entbürokratisierung?

Alpenverein befürchtet massive Verschlechterungen in Umweltverfahren

Innsbruck - Seit Montagabend liegt ein Paket an Verwaltungsreformen auf dem Tisch, das binnen einer Woche begutachtet werden will. Wer auf die vielen verschiedenen Änderungen in den insgesamt 25 Materien- und Verfahrensgesetzen nicht reagiert, stimmt ihnen zu. Davon wird laut Rundschreiben des BMLFUW ausgegangen. ‘Allein diese Vorgehensweise ist demokratiepolitisch fragwürdig, steckt der Teufel doch – wie so oft – im Detail bzw. in den Querverweisen’, äußert Andreas Ermacora, ehrenamtlicher Präsident des Alpenvereins, sein Unverständnis über dieses Prozedere.

Entdemokratisierung statt Entbürokratisierung?

Ziel der vorliegenden Verwaltungsreform ist eine Vereinfachung des Umweltrechts. Ob die Reform das Ziel erreicht oder nicht, kann in dieser kurzen Zeit unmöglich überprüft werden. Mit einem Gesetz aber, dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), scheint ein anderes Ziel verfolgt zu werden. ‘Nicht Entbürokratisierung, sondern Entdemokratisierung scheint hier der Handlungsauftrag gewesen zu sein’, bemerkt Ermacora.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll Umweltorganisationen, aber auch UmweltanwältInnen die Beteiligung am Verfahren erschwert werden. Noch mehr eingeschränkt werden die Gemeinden. Und das, obwohl gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist, in dem mehr Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert wird.
Alpenverein an BM Rupprechter: Versprechen bitte einlösen!

‘Umweltminister Andrä Rupprechter hat erst vergangene Woche im Rahmen der Alpenkonferenz erklärt, dass er als Vorsitzender der Alpenkonvention die Öffentlichkeit stärker einbeziehen will’, betont Liliana Dagostin. ‘Als Umweltminister erreicht er mit diesem Entwurf genau das Gegenteil. Vor allem die nicht abschätzbaren Verfahrens-und Gutachterkosten, für die gemeinnützige Vereine und Bürgerinitiativen künftig haften sollen, sind existenzbedrohlich.’ Die Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Alpenverein vertritt die österreichischen Umweltorganisationen im Umweltrat, der den Minister beraten kann. ‘Ich werde noch heute einen Antrag stellen, damit in einer gemeinsamen Sitzung eine Stellungnahme verfasst wird.’

Überhaupt nicht berücksichtigt wird in dieser Novelle, dass das UVP-G bis Mitte Mai 2017 aufgrund europäischer Vorgaben ohnehin geändert werden muss. Eine Novellierung des UVP-G wenige Monate davor schafft nur zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Unsicherheit. ‘Diese Rechtsunsicherheit trifft vor allem die Wirtschaft, der man sich hier andienen wollte. Die Novelle zum UVP-G muss im Interesse aller sofort zurückgezogen werden’, so Ermacora


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