© Medienstelle Nachhaltiges Bauen / Zersiedelung und Graue Energie
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Zersiedelung: Auf Kosten von Umwelt, Boden und öffentlichen Mitteln

Beim Thema "Leistbares Wohnen" werden ökologische und volkswirtschaftliche Argumente nicht immer gerne gehört. Ein Aspekt spielt aber eine wesentliche Rolle: die Siedlungsform.

In einer Analyse des Österreichischen Institutes für Raumplanung ÖIR zeigt sich sehr deutlich die Siedlungsstruktur Österreichs: Rund 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt in Siedlungseinheiten (mindestens 500 Einwohner, Gebäude maximal 200 Meter von einander entfernt). Aber: Ohne den großen Landeshauptstädten leben nur rund 46 Prozent in Siedlungseinheiten, die Siedlungseinheiten weisen sehr unterschiedliche Dichten auf - von 600 bis 25.000 Einwohnern pro Quadratkilometer, und: 24 Prozent aller Gemeinden weist keine Siedlungseinheit auf - insgesamt 578 Gemeinden mit knapp 500.000 Einwohnern.

Die umfangreichen Verkehrsinvestitionen der letzten Jahrzehnte im Straßenbau und in den Großstadt-Ballungsräumen auch in den öffentlichen Verkehr ermöglichen einer großen Zahl von Menschen die Realisierung des Wunschbildes "Arbeiten in der Stadt - Wohnen auf dem Land". Die Studie "Einfamilienhaus und verdichtete Wohnformen - eine Motivenanalyse": "Der Siedlungsflächenverbrauch wird dadurch laufend erhöht, der Berufsverkehr erzwingt laufend weitere Verkehrsinvestitionen, während auf den öffentlichen Verkehr hin orientierte Gestaltung der Stadtentwicklung seitens der Umlandgemeinden unterbleibt." Und nicht zu vergessen: Auch die Pendlerförderungen mit rund 1,4 Mrd. Euro gehen zu Lasten des öffentliche Haushaltes.

Schon aus früheren Untersuchungen bestätigt sich die gewonnene Erkenntnis, dass die Infrastrukturkosten je Einwohner abnehmen, je dichter die Besiedlung ist. Dabei liegen die Unterschiede eher in der Gebäudetypologie (Einfamilienhaussiedlungen, Reihenhaussiedlung bis zu Geschosswohnbauten) sowie in der örtlichen Situierung der Neubaugebiete zur bestehenden Infrastruktur begründet als in der großräumigen Lage.

Es zeigt sich, so die Studie "Zu Energierelevanten Aspekten der Entstehung und Zukunft von Siedlungsstrukturen und Wohngebäudetypen in Österreich", dass vor allem Streusiedlungen einen hohen Einsatz an Grauer Energie erfordern und diese im Besonderen für die Errichtung von Straßen und Infrastrukturleitungen aufgewandt wird. Bei Einfamilienhäusern in Streusiedlungslage übersteigt der Energiebedarf für die Errichtung der Infrastruktur den Energiebedarf für die Errichtung des Gebäudes deutlich.

Inkludiert man den Energieaufwand für Instandhaltungsarbeiten und rechnet die Graue Energie auf 100 Jahre, werden die Unterschiede zwischen den Wohnsiedlungsformen noch deutlicher: Das Einfamilienhaus in Streulage kommt auf 1178.471 kWh/100 Jahre, Einfamilienhaus 702.331 kWh/100 Jahre. Wohnbau dreigeschoßig schlägt mit 276.295 kWh zu Buche, der siebengeschoßige mit 264.089 kWh. Mehrfamilienhäuser (drei und sieben Geschoße) benötigen demnach weniger als 25 Prozent der für Einfamilienhäuser in Streulage aufgewandten Grauen Energie.

"Ein energieeffizientes Gebäude "auf der grünen Wiese" ist demgemäß kein positives Beispiel für Nachhaltigkeit. Die nachhaltige Gestaltung richtet sich vor allem nach den Faktoren: Lage des Gebäudes, Flächenverbrauch und Wohnform. Das freistehende Einfamilienhaus wird vielfach als erstrebenswerte Wohnform gesehen, da es für die BesitzerInnen den höchsten Individualitätsanspruch erfüllt. Gleichzeitig ist aber mit dieser Wohnform der höchste Flächen- und Ressourcenverbrauch verbunden, was sich auch in den Kosten für die Erschließung und dem erhöhten Verkehrsaufkommen niederschlägt", hält dazu Andrea Kraft von der Energie- und Umweltagentur NÖ eNu, fest.

"In Österreich ist das Bewusstsein etwas angewachsen, die Geschwindigkeit der Versiegelung nimmt dennoch nur langsam ab. In der Zeitspanne von 2006 bis 2012 stieg der Flächenverbrauch um zehn Prozent an, hingegen wuchs die Bevölkerung im gleichen Zeitraum nur um zwei Prozent", so Johannes Kislinger, Innovative Gebäude. Und, zum Beispiel Niederösterreich: "Die Bebaubarkeit eines Grundstückes wird in NÖ in der Bauordnung und im Raumordnungsgesetz geregelt. In den letzten Jahrzehnten war die zulässige Bebaubarkeit von Grund und Bauland Gegenstand zahlreicher meist emotional geführter Debatten, die auch bis zum Höchstgericht ausgefochten wurden. Der Paragraf 54 der Bauordnung regelt deshalb seit 2014 neu die Höhe und Anordnung eines Gebäudes im Falle, dass keine Bebauungsvorschriften für das Grundstück bestehen (in NÖ ist das die Mehrzahl). In diesem Paragrafen wird die offene Bauweise bis zu 2 Geschossen - entsprechend der Typologie eines freistehenden Einfamilienhauses als NICHT abweichend zur vorherrschenden Bebauungsformen definiert und zum Prinzip erklärt. Zahlreiche Studien und Rechenmethoden haben aber eben diese Siedlungsform als nicht wirtschaftlich und nachhaltig erkannt."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /