© OpenClips/ pixabay.com
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Gut für das Konto und gut für die Umwelt

EU-Energielabel und Ökodesign-Richtlinie in der Heizungstechnik als Hilfe für den Endverbraucher

Wien - Man kennt es bereits von Glühbirnen, Fernsehern, Waschmaschinen oder anderen Haushaltsgeräten: das EU-Energielabel. Anhand einer Farbskala, der Angabe einer Energieeffizienzklasse, sowie produktspezifischer Daten soll das Label dem Endverbraucher bei der Kaufentscheidung behilflich sein. Seit vergangenem Jahr gibt es das Energielabel auch im Bereich der Heiztechnik. Wer an einen Tausch des Heizgeräts denkt, erhält dadurch wichtige Informationen. Gleichzeitig werden durch die Ökodesignverordnung ineffiziente Geräte sukzessive vom Markt genommen.

Vorteile moderner Heizgeräte

Wer daran denkt, sein Heizgerät vor dem Winter auszutauschen, sollte sich früh genug mit den unterschiedlichen Möglichkeiten befassen und ein Gerät wählen, das zu den eigenen Bedürfnissen passt. Seit dem 26. September 2015 darf gemäß Ökodesignverordnung die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bei Gas- und Ölheizkesseln 86% nicht unterschreiten. Geräte, die nicht den Anforderungen entsprechen, sich jedoch bereits vor dem 26. September 2015 in den Lagern der Installateure oder Händler befanden, dürfen aber noch verkauft und montiert werden. Auch Reparaturen an bereits in Betrieb befindlichen Geräten sind weiterhin zulässig. Der Austausch eines defekten Heizwertgeräts durch ein neues Heizwertgerät ist nur bei Mehrfachbelegung zulässig, das heißt, wenn mehrere Heizwertgeräte an einem Rauchfang angeschlossen sind. In diesem Fall muss die Raumheizungs-Energieeffizienz des Neugerätes nur 75% betragen. Diese Ausnahme wird deswegen gewährt, weil die Mischung von Heizwert- und Brennwertgeräten an einem Rauchfang technisch nicht möglich ist. Durch EU-Energielabel und Ökodesign-Richtlinie wird versucht effizientere und umweltfreundlichere Heizgeräte und Heizsysteme EU-weit zu etablieren.

Vieles spricht für einen Umstieg auf ein Gerät mit Brennwerttechnik. Alleine durch den Wegfall der Zündflamme, welche bei alten Heizwertgeräten für einen unnötigen Energieverbrauch sorgt, kommt man auf eine Ersparnis von etwa 70 Euro pro Jahr. Neben den geringeren Heizkosten, verglichen mit einem Heizwertgerät, erreicht man bei einem Gerät mit Brennwerttechnik eine maximale Energieausnutzung und kann gleichzeitig die Emissionen in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus um bis zu eine Tonne CO2 pro Jahr reduzieren, da ein Großteil der Verdampfungswärme zurückgewonnen wird.

Bei alten Geräten ohne Brennwerttechnik gibt es meist keine Sicherung gegen einen Abgasaustritt in die Wohnräume, was zu Kohlenmonoxidvergiftungen führen kann. Alte Warmwassergeräte oder Heizgeräte arbeiten außerdem oft ineffizient, belasten die Umwelt und verbrauchen mehr Energie, was auch dazu führt, dass die Kosten für den Verbraucher steigen. Um ein Gerät mit Brennwerttechnik verwenden zu können, braucht es aber ein Luft-Abgassystem und eine druckdichte und korrosionsbeständige Abgasleitung.

Was tun bei einem defekten Heizgerät?

Ist das Heizgerät in seiner Funktion eingeschränkt oder weist einen Defekt auf, ist gemeinsam mit dem Installateur zu klären, ob eine Reparatur sinnvoll ist oder das Heizgerät getauscht werden muss. In Absprache mit dem zuständigen Rauchfangkehrer wird der Installateur die technischen Möglichkeiten durchgehen, um später eine möglichst effiziente Technologie zu wählen. Wie bereits erwähnt, ist der Austausch eines defekten Heizwertgeräts durch ein neues Heizwertgerät nur bei Mehrfachbelegung zulässig.

Anforderungen an Warmwasserbereiter und Wärmepumpen

Veränderungen gibt es auch auf dem Markt der Warmwasserbereiter, wobei von den Mindestanforderungen vor allem Elektrogeräte betroffen sind. Nur besonders gut gedämmte Elektrospeichergeräte können weiter auf den Markt gebracht werden. In Zukunft wird hier der Begriff Smart Control öfter auftreten.

Elektrowarmwasserspeicher mit Smart Control können im Warmwasserbedarf benutzerspezifische Regelmäßigkeiten erkennen und stellen zu Zeiten typischerweise niedrigen Bedarfs weniger Warmwasser, beziehungsweise Wasser bei niedrigerer Temperatur zur Verfügung.

Auch für Wärmepumpen gibt es Mindestanforderungen. Hier wird aber keine bestehende Technologie ausgeschlossen. Daher ist hier vor allem das Label relevant, das die Modelle in effizient und weniger effizient unterteilt.

Auf der Informationsplattform topprodukte.at, ein Service von klimaaktiv, die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW), finden Sie Informationen zu Warmwasserspeichern und Wärmepumpen. Derzeit gibt es keine Produktvergleiche zu Heizkesseln, mit Ausnahme von Biomassekesseln, da sich diese nach den aktuellen EU-Anforderungen auf einem sehr hohen Niveau befinden. Vom Kauf von Auslaufposten ist abzuraten, da deren Technik veraltet ist.

Welche Geräte müssen gelabelt werden, und welche Geräte verschwinden vom Markt?
Ob es sich um einen Heizkessel, eine Wärmepumpe, einen Warmwasserbereiter, einen Warmwasserspeicher oder ein Kombiheizgerät handelt, Hersteller sind dazu verpflichtet, diese Produkte zu labeln. Sogenannte Produktpakete oder Verbundanlagen, also eine Kombination oben genannter Komponenten, müssen zusätzlich zu den einzelnen Produktlabels ein Energielabel für die gesamte Verbundanlage aufweisen. Durch dieses Label bekommt der Endverbraucher unter anderem Daten zur Wärmenennleistung, zum Schallleistungspegel und zur Energieeffizienzklasse.

Auch Händler und Fachhandwerker wie Installateure, welche seit dem 26. September 2015 Heizgeräte, Warmwasserspeicher, Warmwasserbereiter oder Produktpakete zum Verkauf anbieten, haben auf einige Dinge zu achten. So muss zum Beispiel das Energielabel deutlich sichtbar am Gerät angebracht sein und die vom Hersteller bereitgestellten Informationen müssen an den Endverbraucher weitergegeben werden. Die Werbung für ein Heizgerät muss einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse beinhalten. Nur so kann der Endverbraucher bei der Wahl eines Produkts alle wichtigen Parameter berücksichtigen.

Information zu Energieeffizienzlabel und Ökodesign-Anforderungen
Die EU-Verordnungen Nr. 811/2013 und Nr. 812/2013 haben dazu geführt, dass Hersteller von Heizgeräten und Warmwasserbereitern seit 26. September 2015 Energielabels auf ihren Produkten anbringen müssen. Ziel der Verordnung ist es, effizientere und umweltfreundlichere Heizgeräte und Heizsysteme EU-weit zu etablieren. Neben dieser Energiekennzeichnung gibt es durch die EU-Verordnungen Nr. 813/2013 und Nr. 814/2013, die Ökodesign-Anforderungen. Durch diese werden Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards festgelegt. Nur Produkte, die diese Anforderungen erfüllen, sind weiterhin für den Verkauf innerhalb der EU zugelassen.


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