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Nach einem Jahr Aufschub: Fahrverbot für Alt-LKW auf der A1 bei Enns ab 1. Juli wirksam

Einzige Chance gegen Millionenstrafe durch EU-Vertragsverletzungsverfahren

Vor mehr als einem Jahr war die Maßnahme bereits geplant, zur besseren Planbarkeit für die Wirtschaft in Oberösterreich wurde sie um ein Jahr verschoben. In der Zwischenzeit hat sich die Notwendigkeit nochmals verschärft: denn was bei Erlass der Verordnung für ein teilweises LKW-Fahrverbot auf der A1 zwischen Haid und Enns bereits als Möglichkeit im Raum stand, ist mittlerweile eingetreten: die EU-Kommission hat gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid NO2 unter anderem an diesem Teilbereich der A1 bis dato nicht eingehalten wird.

Die RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Belastungen durch Luftschadstoffe für die Umwelt und die menschliche Gesundheit möglichst zu minimieren und gewisse Obergrenzen einzuhalten. So ist für Stickoxid NO2 der EU-weite Grenzwert für den Jahresmittelwert mit 40 µg/m3 vorgegeben. Bei nachhaltig fehlenden Maßnahmen zur raschen Erreichung des Grenzwertes drohen im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens Strafzahlungen bis in Millionenhöhe.

Bisherige Maßnahmen
Bereits 2007 wurde ein variables Tempo 100 für den Bereich der Westautobahn A1 zwischen Linz und Enns auf Basis des IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) eingeführt. Der Jahresmittelwert hat sich seit 2006 von 60,4 µg/m3 auf 45,3 µg/m3 2015 verringert, liegt damit aber immer noch deutlich über dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 und dem österreichischen Grenzwert von 35 µg/m3 gemäß IG-L. Die Richtung stimmt also, die bisherigen Maßnahmen waren erfolgreich und haben Wirkung gezeigt, aber noch sind wir nicht am Ziel.

Daher wurden Ende 2014 auf Basis fachlicher Abschätzungen folgende ergänzende Maßnahmen für den Bereich der A1 festgelegt:
· Die immissionsabhängige Schaltung des Tempolimits wurde so geregelt, dass die Häufigkeit der Schaltung auf 60 % stieg.
· Die Überwachung der Tempobeschränkung wurde mittels fixer Radarstationen verbessert und besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass sich die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten den gebotenen Vorgaben annähern.

Anschober: "Diese und die schon davor gesetzten Maßnahmen greifen grundsätzlich. Durch die bisherigen Maßnahmen konnte erreicht werden, dass die Belastung bereits deutlich gesunken ist. Lagen wir 2006 noch bei einem Jahresdurchschnittswert von 60 µg/m3, so sieht es gut aus, dass wir heuer die Marke von 45 µg/m3 erstmals unterschreiten. Es stimmt also der Trend, dennoch liegen wir damit über dem EU-Grenzwert, den wir rasch erfüllen müssen, um am Ende des Vertragsverletzungsverfahrens nicht Strafzahlungen zu riskieren. Daher ist auch das mit 1.7. wirksam werdende Fahrverbot für alte LKW über 3,5 Tonnen eine unbedingt notwendige Maßnahme."

LKW-Fahrverbot neu ab 1.7.2016
Ursprünglich war das Fahrverbot für alte Lastkraftwagen der Euro-Kategorien 0-1 bzw. 2 auf der A1 Westautobahn zwischen Knoten Haid und Enns für 1.7.2015 bzw. 1.1.2016 verordnet worden. Nun wird es mit 1.7.2016 wirksam. Umwelt-Landesrat Rudi Anschober: "Mit dieser Verschiebung habe ich Bedenken wegen Lieferverzögerungen modernerer LKW Rechnung getragen, dies war ein praktikabler Kompromiss zwischen Umweltschutz und Anforderungen der Wirtschaft. Die Unternehmen hatten damit die notwendige Vorlaufzeit zur Modernisierung der Flotten und Organisation ihrer Fuhren. Wie immer ist es mein Ziel, Umweltschutz und Wirtschaftsentwicklung miteinander zu vereinen und keinen Betrieb zu gefährden."


Artikel Online geschaltet von: / wabel /