© Gerd Altmann /pixabay.com
© Gerd Altmann /pixabay.com

Kärntner Zukunftskoalition bringt neues Raumordnungs- und Gemeindeplanungsgesetz auf den Weg

Gezielte Entwicklung, weniger Landschaftsverbrauch, einfache Verfahren

Klagenfurt - Die Zukunftskoalition hat sich auf eine große Reform der Raumordnungs- und Gemeindeplanungsgesetzgebung geeinigt. Die überörtliche Raumplanung und die Gemeindeplanung, die bisher in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt waren, werden zusammengelegt und die übergeordneten Ziele und Konzepte mit den Instrumenten zur Umsetzung in den Gemeinden zusammengeführt.

‘Mit der Zusammenlegung des Gemeindeplanungsgesetzes und des Raumordnungsgesetzes und durch den Wegfall des Vorprüfungsverfahren im Flächenwidmungsverfahren sowie durch die Abschaffung des Raumordnungsbeirates kommt es zu einer Vereinfachung und Verkürzung der Verfahren und damit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu weniger Bürokratie. Damit sollten Wartezeiten von – in Einzelfällen - bis zu 1,5 Jahren für ein einfaches Carport der Vergangenheit angehören. Mit diesem Gesetz sollte so etwas maximal drei Monate dauern’, betont SPÖ-LAbg. Bgm. Klaus Köchl. ‘Mit der Bürgerbeteiligung bei der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts wird von Anfang an einer größeren Bürgernähe Rechnung getragen. Für die Gemeinden bringt die Möglichkeit und Förderung von gemeindeübergreifender Zusammenarbeit bei Planungen zur Raumordnung eine wichtige Verbesserung und durch die Einführung einer Investitionsabgabe für jahrelang brachliegendes Bauland gibt es nun ein wirksames Instrument für die Kommunen, bisher ungenutztes Bauland wieder für die Bebauung zu mobilisieren’, unterstreicht Köchl wichtige Punkte der geplanten Änderungen.

‘Diese Initiative des Landtages ist ein konkretes Beispiel dafür, wie Reformen den Kärntnerinnen und Kärntnern spürbar helfen: Bei der Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Gewerbegebieten. Gleichzeitig wird damit auch die Wirtschaft im Land belebt’, so VP-LAbg. Bgm. Herbert Gaggl. Aus zwei Gesetzen wird ein modernes und einfacheres gemacht, das schnellere und kostengünstigere Verfahren ermöglicht. ‘Nur rasche Verfahren beleben die Wirtschaft und fördern Investitionen. Wir wollen damit den ländlichen Raum stärken’, so Gaggl. Damit nimmt der Landtag das Heft des Handelns in die Hand, um endlich Bürokratie abzubauen und Kärnten zu modernisieren. ‘Jeder, der schon einmal mit einer Umwidmung eines Grundstückes konfrontiert war, kennt die unverständlich lange Wartezeit von bis zu zwei Jahren, oft nur für wenige Quadratmeter. Umwidmungen innerhalb des örtlichen Entwicklungskonzeptes werden Gemeinden innerhalb von drei Monaten selbst durchführen können. Das ist ein Meilenstein für die Bevölkerung und die Gemeinden. Damit wird Bürokratie abgebaut, Bauland mobilisiert und die Wirtschaft im Land angekurbelt. Diese Reform nutzt allen Kärntnerinnen und Kärntnern und bringt Vorteile für alle’, so Gaggl.

‘Die Raumordnung ist wie ein großer Schlüsselbund, der viele Tore öffnet: Für die Entwicklung der Orte als Kern und Kristallisationspunkt für das Zusammenleben in den Gemeinden, zur gedeihlichen Entwicklung von Wirtschaft und Siedlungsgebieten, zur Vermeidung von Nutzungskonflikten, für einen sparsamen Landschafts- und Bodenverbrauch und für die Anbindung von Siedlungskernen an das öffentliche Verkehrsnetz’, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete KO-Stv. Michael Johann. ‘Die Reform hat zwei große inhaltliche Ziele, einerseits die Raumplanung im Sinne einer besseren Nutzung der Ressourcen besser zu steuern, andererseits die bürokratischen Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen und zu verkürzen,’ führt Johann aus. ‘Derzeit gibt es in vielen Gemeinden große Baulandreserven, die nicht genutzt, sondern gehortet werden. Dadurch wird die Entwicklung eingeschränkt und der Druck auf die noch intakte, unzersiedelte Landschaft gelenkt. Durch die Einführung einer Investitionsabgabe soll dieses Bauland mobilisiert werden’, meint Johann.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /