© hariparmar/freepik.com
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Stiftung Warentest belegt arglistige Täuschung bei Waschmaschinen

Hersteller beeinflussen Testverfahren

Die Sächsiche Zeitung berichtet am 25.04.2016 von ‘Manipulierte Waschmaschinen’ und beschreibt dort, wie Hersteller laut Erkenntnissen der Stiftung Warentest (StiWa) Kunden täuschen. Holger Brackemann, Cheftester der Stiftung Warentest beschreibt im Artikel Täuschungsmethoden bis hin zur arglistigen Täuschung, ohne diese jedoch so zu benennen. Er stellt dort fest, ‘dass die Industrie Einfluss nehmen darf, was und wie getestet wird.’ 60-Grad-Waschprogramme werden oft nur mit 30 Grad ausgeführt. Brackemann: Bei Tests habe man herausgefunden, dass Hersteller die Temperatur drosseln, damit die Geräte fürs Aufheizen weniger Strom verbrauchen.

Es mutet schon seltsam genug an, dass Testverfahren überhaupt erforderlich sind, da man als lauterer Kunde ja zunächst davon ausgehen will, dass wir eine vertrauenswürdigende Industrie haben. Wenn Herr Brackemann dann jedoch bestätigt, dass Prüfzertifikate kaum Aussagekraft besitzen, da Hersteller Einfluß auf die Testbedingungen nehmen, stellt sich die Frage, ob man dem Konstrukt ‘Stiftung Warentest’ selbst noch vertrauen kann, da dort ja ebenso Hersteller direkt in Gremien mitwirken und indirekt z.B. über die ‘Clearingstelle Warentest’ beim Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) Einfluß nehmen. Dort werden z.B. zusammen mit der Industrie die Produktreihen bestimmt. Gemeinsam werden Experten für die Testgremien bestimmt und Probleme besprochen. In der Zusammenarbeit der Sachverständigen der Industrie bei der StiWa interessieren den BDI insbesondere ‘Sachverhalte, bei denen aus Ihrer Sicht die an Sachkunde, Objektivität und Neutralität orientierte Arbeit der StiWa auf der Ebene der Bestimmung des Prüfdesigns und der Testdurchführung noch verbessert werden kann. Dies gilt auch für die Frage nach der Transparenz der Stiftungsarbeit gegenüber der anbietenden Wirtschaft.’ (Quelle: BDI-Leitfaden für die Sachverständigen der Industrie bei der Stiftung Warentest)

Warum allerdings die Stiftung Warentest keine Anzeige wegen arglistiger Täuschung erstattet, da die Hersteller nachweislich den Kaufinteressenten mit der Vorgabe von falschen Produkteigenschaften (hier: angebliche Waschleistung 60 Grad) täuschen und dann noch durch überlange Waschdauern die Maschine vorzeitig verschleißen (geplante Obsoleszenz), ist überhaupt nicht nachvollziehbar.

GastautorIn: Stefan Schridde für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /