© moses / pixabay.com
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Neue Förderübersicht Holzheizungen

Mit Bundes- und Landesunterstützung ergeben sich attraktive Fördersummen

Wien - Vor kurzem hat der Österreichische Biomasse-Verband alle Landesförderungen für den Einbau von Biomasse-Heizanlagen für Eigenheime und Eigenheimsanierungen recherchiert und in einer Förderübersicht zusammengefasst - eine Aufstellung der Bundesförderungen sind ebenfalls vorhanden. Positiv ist, dass in allen Bundesländern Förderungen gewährt werden. Ganz vorne stehen dabei Kärnten, Salzburg und Vorarlberg. Dazu kommt die Verlängerung der Förderaktion Holzheizungen des Klima- und Energiefonds, die zusätzlich zur Landesförderung in Anspruch genommen werden kann.

Klima- und Energiefonds gewährt 2.000 Euro

Die Bundesregierung fördert über den Klima- und Energiefonds neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte pauschal mit 2.000 Euro, die bestehende fossile Anlagen oder elektrische Nacht- sowie Direktspeicheröfen ersetzen. Auch Pelletskaminöfen werden mit 500 Euro gefördert. Der Tausch von mindestens 15 Jahre alten Holzheizungen gegen moderne Pellets- oder Hackgutzentralheizungsanlagen wird mit 800 Euro belohnt. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen ohne fossilen bzw. altersbedingten Kesseltausch. Grundsätzlich werden maximal 35% der förderfähigen Investitionskosten erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen des Sanierungschecks 2016 Förderungen für Holzheizsysteme geltend zu machen. Dies ist aber nur im Falle einer umfangreichen Mustersanierung möglich.

Josef Plank, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes meint: ‘ Rund 600.000 Ölheizungen sollten aus den heimischen Kellern verbannt werden, auch in Zeiten niedriger Heizölpreise.’

Länder preschen vor

Einzelne Landesregierungen gewähren heuer deutlich höhere Förderungen für den Einbau von Holzheizsystemen. Beispielsweise können in Kärnten in Abhängigkeit von Quadratur und der fehlenden Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses bei einer Eigenheimsanierung 35% der Investitionskosten geltend gemacht werden – der Maximalbetrag wäre 12.600 Euro. In Salzburg werden Hackgutheizungen mit 4.500 Euro und Pelletsanlagen mit 3.000 Euro bezuschusst. Auch Scheitholzheizungen mit Pufferspeicher werden mit 2.600 Euro gefördert. Ähnlich hohe Fördersätze sind in Vorarlberg und Tirol zu beobachten. Oberösterreich vergibt für Pellets- und Hackgutanlagen 2.800 Euro.

Förderübersicht Holzheizungen


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /