© Hans Braxmeier / pixabay
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Umweltdachverband zum geplanten Abänderungsantrag zum UVP-Gesetz: Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück!

Regierungsparteien planen in heutiger Nationalratssitzung Abänderungsanträge u. a. zum UVP-Gesetz

NachbarInnen sollen mehr Rechte im UVP-Verfahren bekommen - ABER: Erweiterung des "Fortbetriebsrechts" von einem auf drei(!) Jahre - Weitere Aufweichungen der UVP-Pflicht geplant

ÖVP und SPÖ planen für heute, 27.1.2016, im Nationalrat einen einseitigen "Umsetzungs"-Vorstoß: Durch einen Abänderungsantrag soll u. a. das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) geändert werden. "Der Abänderungsantrag sieht vor, dass auch NachbarInnen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid vor dem Bundesverwaltungsgericht bekämpfen können sollen. Damit könnte legistisch endlich die längst geforderte Bindungswirkung für Feststellungsentscheidungen wieder hergestellt werden. Doch im Windschatten dieser längst überfälligen Reparatur des UVP-Gesetzes sind massive Verschlechterungen geplant: Das sogenannte Fortbetriebsrecht wird von einem auf drei Jahre(!) verlängert. Das bedeutet, dass ProjektwerberInnen, selbst wenn ihre Projektbewilligung von den Gerichten aufgehoben wird, noch drei Jahre(!) das Recht zur Errichtung und zum Betrieb des Vorhabens ausüben können", so Franz Maier, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Upgrades von Stromleitungen sollen von UVP-Pflicht ausgenommen werden

Gleichzeitig will man Upgrades von Stromleitungen von 220 kV auf 380 kV überhaupt von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen. "Das ist mehr als befremdlich. Denn nach der gültigen UVP-RL ist der Bau von Hochspannungsfreileitungen für eine Stromstärke von 220 kV oder mehr und mit einer Länge von mehr als 15 km UVP-pflichtig. Für Vorhaben in schutzwürdigen Gebieten greift die UVP-Pflicht bereits bei 110 kV-Leitungen. Erfolgt ein Upgrade der Kapazitätsleistung, müsste man dies zumindest einer Einzelfallprüfung unterziehen, um sicherzustellen, dass es keine Umweltauswirkungen gibt. Das ist ja gerade Sinn und Zweck einer UVP. Wir fordern die Regierungsparteien auf, die völker- und unionsrechtlich geforderte Umsetzung von Beteiligungsrechten für die Öffentlichkeit endlich ernst zu nehmen und vereinzelte - und im Übrigen viel zu spät kommende - Nachbesserungen nicht sofort über die Hintertür auszuhebeln. Besonders befremdlich ist auch die Vorgehensweise: Dieser Antrag wird im Rahmen der Plenarsitzung eingebracht und Minuten später bereits abgestimmt. Öffentliche Diskussionen sollen dadurch unterbunden werden", so Maier abschließend.



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Weitere Infos: Umweltdachverband

Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /