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Parlament setzt bei UVP Anpassung an EUGH-Urteil neue Europarechtswidrigkeit

Auch Energieinfrastrukturgesetz verpfuscht - neue Privilegien für Autobahnbauer

Enttäuscht, wie tief der Nationalrat zu sinken bereit ist, zeigt sich die Umweltorganisation VIRUS anlässlich des für heute geplanten Beschlusses der Regierungsparteien im Parlament zu Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren. "Nach langem Kampf haben Nachbarn ihre Mitwirkungsmöglichkeit im UVP-Feststellungsverfahren beim EuGH durchgesetzt. Die Masche, europarechtliche Anforderungen mit Übergangsfristen und Fortbetriebsrechten durch die Hintertür auszuhebeln wird zwar nicht zum ersten Mal probiert, aber irgendwann ist das Maß voll und wird dies zum EuGH und zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen, dafür werden wir sorgen" gibt sich Sprecher Wolfgang Rehm kämpferisch.

Gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei für die Anwendbarkeit von EU Recht ausschließlich die Umsetzungsfrist der zugrunde liegenden Richtlinie - konkret der UVP-Richtlinie - erforderlich. Es sei unzulässig, hier erst geltendes EU-Recht nicht umzusetzen und wenn ein Rechtsdefizit dann nicht mehr zu leugnen ist, die Anpassung so vorzunehmen, als würde neues Recht geschaffen, sei es durch Übergangsfristen oder wie im gegenständlichen Fall, wo Nachbarn das erkämpfte Recht durch ein gleich dreijähriges Fortbetriebsrecht genommen werden soll. "Im Klartext verhöhnt der Nationalrat mit derartigen Instrumenten Rechtsträger indem er ihnen ausrichtet, wir machen es dir so schwer wie möglich, und wenn wir dir den Rechtsweg schon nicht nehmen können so sorgen wir dafür dass es keine Auswirkungen haben darf wenn du ein Verfahren in der Rechtsmittelinstanz gewinnst, das ist untragbar", kritisiert Rehm. Es sei unmittelbar einsichtig, dass es EU-Recht ad absurdum führt, wenn ein Mitgliedsstaat im Bummelstreik die Anforderungen nur scheibchenweise umsetzen und dann bei jedem Puzzlestein jedes Mal ordentlich Zeit dazu herausschinden will. Dabei gehe es immer nur um dieselbe UVP-Richtlinie, die so auch nach zahlreichen Fehlversuchen immer noch nicht ordentlich implementiert sei. Der EuGH habe der Einschränkung von Öffentlichkeitsbeteiligung mit Rechtssicherheitsargumenten bereits mehrfach eine klare Absage erteilt.

Anstatt die zahlreichen Privilegien für Autobahnbauer abzubauen würden sie durch gegenwärtige Änderung noch ausgeweitet. "Auf Kosten des Nachbarschaftsschutzes wird der Bau von Anschlussstellen keiner UVP mehr unterzogen, auch missbräuchlicher Vorgangsweise ist damit Tür und Tor geöffnet," so Rehm.

Völlig missglückt sei weiters der viel zu spät gestartete Versuch, die Verordnung EU Nr. 347/2013 im Wege eines Energieinfrastrukurgesetzes umzusetzen. "Herausgekommen ist, dass im Wirtschaftsressort, das für den ganzen Pfusch verantwortlich ist und mit dem Ministerialentwurf erneut eindrucksvoll seine Inkompetenz in energie- und umweltrelevanten Verfahren unter beweisgestellt hat, eine unnötige zusätzliche Energieinfrastrukturbehörde als neuer Wasserkopf geschaffen werden soll, anstatt diese Funktion den bereits vorhandenen Stellen zuzuweisen," kritisiert Rehm. Problematisch sei weiters, dass die Möglichkeit, Anstalten, Institute oder Unternehmen als Sachverständige zu bestellen immer noch nicht aus der Gesetzesvorlage gestrichen wurde, Interessenskonflikte seien vorprogrammiert, persönliche Sachverständigenhaftung werde so ausgehebelt.

Ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien, wonach upgrades von Hochspannungsleitungen von 220 auf 380 Kilovolt von der UVP-Pflicht ausgenommen werden sollen zeige weiters technische Unbedarftheit, da Charakteristika von Höchstspannungsfreileitungen nicht allein durch die Spannungsebene definiert werden - maßgeblich seien etwa auch die Leiterseilquerschnitte und ihre mechanischen Anforderungen an das Gestänge der Masten, daher sei eine pauschale Beurteilbarkeit nicht gegeben, wie sie in einem derartigen Antrag aber vorausgesetzt werde. "Und noch immer herrscht keinerlei Transparenz warum welche Projekte als PCI-Projekte ausgewiesen werden in den Genuss der neuen Privilegien kommen sollen," so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /