Jagdfreistellung: VfGH fordert alle Bundesländer zu Stellungnahmen auf

Prüfungsverfahren der Jagdgesetze auf Verfassungsmäßigkeit eingeleitet

Jagdliche Ethik umkämpft

GrundbesitzerInnen in ganz Österreich stellen Anträge für eine Jagdfreistellung auf ihrem Grundstück, der Verfassungsgerichtshof ist jetzt am Zug.

VGT warnt: ohne grundlegende Reformbereitschaft, wie Jagdverbot auf Zuchttiere, droht Ablehnung

Durch die Praxis der ständigen Fütterung, Züchtung und Überhege leiden nicht nur die Wildtiere, es wird auch der Wald großflächig geschädigt und es kommt kein Jungwuchs auf. Der VGT kritisiert diese Praxis daher schon lange, seit Sommer 2015 gibt es eine Kampagne für ein Verbot der Jagd auf gezüchtete Tiere. Nun nehmen die GrundbesitzerInnen das selbst in Hand und rufen die Gerichte an. Im Oktober 2014 brachte ein Kärntner Grundbesitzer einen Antrag auf Jagdfreistellung seines Waldgrundstücks ein. Dieser Antrag hat nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erreicht, der in einem Beschluss ein Prüfungsverfahren des Kärntner Jagdgesetzes auf Verfassungsmäßigkeit eingeleitet hat, im Wortlaut siehe martinballuch.com. Doch darüber hinaus forderte der VfGH neben dem Antragsteller auch die Jagdverbände und die Bundesländer zu einer Stellungnahme auf. Nicht nur das Kärntner Jagdgesetz sieht kein Recht auf Jagdfreistellung des eigenen Grundstücks vor, diesen Fehler haben die Jagdgesetze aller Bundesländer. Und überall gibt es nun Jagdfreistellungsanträge, die gerade ebenfalls den VfGH erreichen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: ‘Die Jagdverbände werden von sehr konservativen Personen geführt, die absolut keine Reformbereitschaft zeigen, wenigstens die Spitze der Missstände bei der Jagd, wie die Abschießbelustigungen von Zuchttieren, zu ächten und zu verbieten. Kein Wunder, dass sich immer mehr GrundbesitzerInnen dazu entscheiden, unter diesen Bedingungen überhaupt keine Jagd mehr auf ihren Grundstücken dulden zu wollen. Es liegt an der Vertretung der Jägerschaft, insbesondere der Jägermeister in Niederösterreich, der Steiermark und Salzburg, bei den notwendigen grundlegenden Reformen konstruktiv mitzuarbeiten oder sie sich von außen bestimmen zu lassen. Wir sind jederzeit zu Diskussionen und einem Kompromiss bereit, es sind 4 wissenschaftliche Gutachten zu Jagdgesetzesreformen in Auftrag. Doch den Jagdverbänden fällt nichts Besseres ein, als uns als 'militant' zu beschimpfen und den Gedankenaustausch zu verweigern. Das zeugt von mangelndem Demokratieverständnis, das sich noch bitter rächen könnte.’

Quelle : VGT


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /