© Parlamentsdirektion/ Mike Ranz
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UVP-Verfahren: Minister Rupprechter bekennt sich zur Bürgerbeteiligung

Verfahrensdauer ist in den letzten Jahren deutlich gesunken

Wien - Inwieweit BürgerInnen in Umweltfragen zu ihrem Recht kommen - das diskutierte der Umweltausschuss des Nationalrats. Debattengrundlage waren Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei Großprojekten. Während Grüne, NEOS und Team Stronach an der gängigen UVP-Praxis kritisieren, die Einbeziehung von BürgerInnen sei bei Feststellungsverfahren, ob ein Projekt UVP-pflichtig ist, nicht ausreichend gegeben, findet die FPÖ die derzeitige Gesetzeslage weitgehend zufriedenstellend. Von der ÖVP gab es besonderes Lob für die sinkende Verfahrensdauer trotz des generellen UVP-Anstiegs, der SPÖ sind länderübergreifende Verfahren zu geplanten Atomkraftprojekten im benachbarten Ausland ein spezielles Anliegen.

Den aktuellen Bericht des Umweltministeriums über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung in den letzten drei Jahren nahm der Ausschuss schließlich gegen die Stimmen der FPÖ mehrheitlich an. Vertagt oder abgelehnt wurden hingegen von der Ausschussmehrheit umweltpolitische Vorschläge von FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach. Bei der Diskussion über diese Anträge thematisierten die Abgeordneten ebenfalls immer wieder Bürgerrechte in Umweltbelangen, beispielsweise im Zusammenhang mit der im Vorjahr publik gewordenen Freisetzung des Umweltgifts Hexachlorbenzol (HCB) in einem Kärntner Zementwerk. Umweltminister Andrä Rupprechter unterstrich, alle Schuldfragen im HCB-Skandal seien gerichtlich zu klären. Von politischer Seite habe man bereits mit der Ausweitung des Umweltinformationsgesetzes reagiert, außerdem würden Verschärfungen in der heimischen Abfallverbrennungsverordnung angedacht.

Energie und Verkehr Spitzenreiter bei Umweltverträglichkeitsprüfungen

Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen nicht nur eine profunde fachliche Beurteilung der Umweltauswirkungen von Vorhaben bieten, etwa im Straßenbau, sondern auch BürgerInnen ermöglichen, sich an den Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Laut dem jüngsten Bericht über die Vollziehung des UVP-Gesetzes sind Hauptanwendungsfälle der Umweltverträglichkeitsprüfung nach wie vor Projekte der Energiewirtschaft - insbesondere die für die Energiewende wichtigen Windparks - und Infrastrukturprojekte. Zu den Neuerungen der letzten Jahre zählen Überprüfungsanträge von Umweltorganisationen bei UVP-Feststellungsbescheiden, wenn keine UVP erforderlich ist, sowie der Übergang der Rechtsmittelverfahren vom Umweltsenat auf das Bundesverwaltungsgericht. Häufiger werden auch grenzüberschreitende UVP-Verfahren nach der Espoo-Konvention durchgeführt, die es Staaten und deren Öffentlichkeit seit 1997 ermöglichen, sich an UVP-Verfahren in anderen Staaten für Projekte zu beteiligen, die erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben können.

Für Umweltminister Andrä Rupprechter sind die UVP-Verfahren in der jetzigen Form ein "wichtiger Beitrag für ein lebenswertes Österreich". Sie würden Transparenz garantieren und bezögen die Öffentlichkeit in die Projektentwicklung mit ein. Obwohl die Anzahl der Verfahren in den letzten Jahren gestiegen sei, konnte die Verfahrensdauer deutlich gesenkt werden, sagte der Minister: von 4,6 Monaten im Jahr 2011 auf zuletzt 2,9 Monate. Für Beschwerden gegen Entscheidungen gemäß UVP-Gesetz habe das Bundesverwaltungsgericht 2014 durchschnittlich 4 Monate benötigt. ÖVP-Mandatar Johann Höfinger begrüßte neben der Verkürzung der Verfahren auch die geringe Zahl an Nachprüfungen; dadurch zeige sich, dass der UVP-Kontrollmechanismus funktioniert, meinte er.

Christiane Brunner (G), Michael Pock (N) und Ulrike Weigerstorfer (T) monierten allerdings im Zusammenhang mit den Feststellungsverfahren, bei denen im Einzelfall entschieden wird, ob ein Projekt UVP-pflichtig ist, dass NachbarInnen und Bürgerinitiativen hier keine Beschwerdemöglichkeit gemäß UVP-Gesetz haben. Dabei bräuchten Projektwerber keine "Furcht vor Bürgerbeteiligung" haben, unterstrich Brunner, würden doch 80 von 100 Verfahren mit Feststellung negativ bescheinigt. Schon um Projektwerbern mehr Rechtssicherheit zu geben, besteht für Brunner bei den Bestimmungen zu Feststellungsverfahren eindeutiger Handlungsbedarf, sodass ein Projekt nicht mehr einzig wegen mangelnder Parteiensicherheit zu Fall gebracht werden kann. Wolfgang Priklhuber bekräftigte diesen Standpunkt mit Hinweis auf ein entsprechendes Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses Frühjahr hatte der EuGH anhand eines konkreten Falls in Österreich festgestellt, dass der Mangel an Rechtsmitteln für Nachbarn gegen ein UVP-pflichtiges Projekt unionsrechtswidrig ist.

Tatsächlich prüfe sein Ressort derzeit die Ausgestaltung der Regelungen zu den UVP-Feststellungsverfahren, informierte Rupprechter daraufhin. Er gab allerdings zu bedenken, da bei diesen Verfahren die "allfällige Erheblichkeit der Umweltauswirkungen" festzustellen sei, könnten im Vorfeld schwer sämtliche Nachbarparteien für ein Verfahren festgestellt werden. Ungeachtet dessen sei wichtig, für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, ohne eine effiziente und angemessen Durchführung der UVP zu gefährden. Hinsichtlich Nachkontrollen sagte der Minister, hier halte er die derzeitige Regelungslage, wonach die jeweils zuständigen Materienbehörden anstatt der UVP-Behörde dafür verantwortlich zeichnen, für ausreichend. Grundsätzliche Bestätigung fand der Minister bei FPÖ-Mandatarin Susanne Winter, die sich gegen eine erneute Novellierung des UVP-Gesetzes aussprach.

Zu den grenzüberschreitenden UVP-Verfahren in Verbindung mit Kernkraftprojekten, aufgeworfen von den Abgeordneten Erwin Preiner(S), Werner Neubauer (F) und Konrad Antoni (S), hielt der Umweltminister fest, Österreich bringe sich bei allen AKW-Verfahren aktiv ein. Die grenzübergreifende Einbindung von Politik und Zivilbevölkerung sei sehr wichtig, weil somit alle relevanten Dokumente über ein geplantes Atomprojekt nach Österreich übermittelt werden müssten. Als Beispiel führte Rupprechter die angedachte Erweiterung des Atomkraftwerks Temelín an. Das tschechische Parlament befasse sich dieser Tage mit einer Novellierung des UVP-Gesetzes gemäß Espoo-Konvention. Allerdings konnte der Minister nicht sagen, inwieweit die heimischen Stellungnahmen gegen Aus- bzw. Umbauten von Atomkraftwerken tatsächlich in den Nachbarländern berücksichtigt werden, zumal die dortigen UVP-Behörden nicht verpflichtet seien, kritische Standpunkte aus anderen Staaten in ihrer Entscheidung aufzugreifen.

Eine der konkreten Fragen über Atomkraft-Vorhaben in Ungarn und Tschechien bezog sich auf die angedachten Endlager für Atommüll nahe der tschechischen Grenze zu Österreich. Seinen tschechischen Amtskollegen habe er unmissverständlich klargemacht, so Rupprechter, dass Österreich keinesfalls ein derartiges Lager in Grenznähe gutheiße. Spätestens 2025 werde von Tschechien der Standort des fraglichen Atommülllagers definitiv festgelegt.

Aarhus-Konvention: Grünen-Anlauf erneut abgebremst

Die Mitwirkungsrechte von BürgerInnen in Umweltfragen beschäftigen die Grünen auch noch in einem anderen Zusammenhang: nämlich hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung von Umweltrechten gemäß Aarhus-Konvention. Seit Jahren blockiere die österreichische Bundesregierung die komplette Umsetzung der Umweltrechtskonvention, wie sie von der EU-Kommission vorgeschlagen wird, prangert Christiane Brunner (G) in ihrem Antrag an. Ihre Forderung nach besserem Rechtsschutz gegen Umweltrechtsverstöße von Behörden oder Privaten hatte der Ausschuss schon des Öfteren diskutiert, aber immer wieder mehrheitlich vertagt. Gleichermaßen stimmten auch heute SPÖ und ÖVP für die Vertagung des Grünen-Anliegens, ungeachtet der Warnung Brunners, im Dezember stehe die nächste Befragung durch das Aarhus-Compliance-Committee an. Entsprechende Initiativen des Ministers vermisst sie etwa in den Bereichen Wasserrecht, Emissionsschutzgesetz, Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz und Abfallwirtschaftsgesetz.

Umweltminister Andrä Rupprechter versuchte zu beruhigen, die Arbeitsgruppe seines Ressorts mit den verantwortlichen LandesrätInnen bzw. die zusätzlich eingesetzte Länderarbeitsgruppe arbeiteten "sehr konstruktiv" an der Umsetzung der Konvention. Säumig seien hier bislang vor allem die Länder gewesen, auch jene mit Grünen LandesrätInnen in den relevanten Zuständigkeiten, kam er nicht umhin anzumerken. Auch die Novelle zum Umweltinformationsgesetz mit Ausweitung auf NGOs sei im Lichte der Aarhus-Konvention implementiert worden.

Hexachlorbenzol-Skandal: NEOS fordern lückenlose Aufklärung

Eine Petition von BürgerInnen aus dem Kärntner Görtschitztal nahm NEOS-Mandatar Michael Pock zum Anlass, selbst mit einem Antrag Konsequenzen aus dem Skandal um die nicht fachgerechte Entsorgung von HCB-hältigem Blaukalk beim dortigen Zementwerk zu verlangen. Konkret fordert Pock neben einer lückenlosen Aufklärung dieses Vorfalls und der damit einhergehenden Umweltbelastungen, die Entsorgung von besonders gefährlichen Problemstoffen nur in streng überwachten Anlagen zu erlauben. Zudem soll die Informationspflicht der Behörden gegenüber den BürgerInnen im Sinne einer vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention deutlich ausgeweitet werden, mahnt der Vorsitzende des Petitionsausschusses. So sei die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zu verpflichten, alle Mess- und Testergebnisse publik zu machen.

Nach wie vor warte die Bürgerinitiative aus dem Görtschach-Tal auf die Beantwortung vieler Fragen zum HCB-Skandal, kritisierte Pock und er drängte auf die Veröffentlichung der dazu vorliegenden Daten. Matthias Köchl (G) berichtete wiederum über Konsequenzen der Vorkommnisse, die im Kärntner Landtag bereits gezogen wurden, ging auf Mängel im Antrag der NEOS ein und problematisierte seinerseits die Zulassung von Veränderungen an umweltproblematischen Anlagen im verkürzten Verfahren. Es gehe darum, den Zugang der Öffentlichkeit zu verbessern. Rudolf Plessl (S) machte darauf aufmerksam, dass das Gerichtsverfahren noch laufe und kritisierte Probleme im Vollzug, sowie eine zu langsame Information der Bevölkerung, wies aber zugleich auf ein Zukunftskonzept für die Bevölkerung hin. Plessl beantragte die Vertagung der Vorlage, die von SPÖ und ÖVP unterstützt und beschlossen wurde.

Wolfgang Pirklhuber (G) forderte, Veränderungen an UVP-pflichtigen Anlagen nicht lediglich auf eine Anzeige hin zuzulassen.

Umweltminister Andrä Rupprechter unterstrich die Notwendigkeit, alle Schuldfragen vor Gericht zu klären und informierte die Abgeordneten darüber, dass die österreichische Abfallverbrennungsverordnung im europäischen Vergleich überaus streng sei, hinsichtlich Ersatzstoffen aber weiter verbessert werden soll. Das Umweltinformationsgesetz sei kürzlich erweitert worden, teilte der Minister überdies mit und qualifizierte die Koordinierung zwischen den beiden zuständigen Ressorts - Umwelt und Gesundheit - und die Arbeit von AGES als vorbildlich.

Gewässersanierung: Grüne wollen Geld aus Wasserdienstleistungen flüssig machen

Mehr Geld für die ökologische Sanierung von Gewässern wollen die Grünen bereitgestellt sehen. Nötig für die Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen sei nicht nur eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz, findet Antragstellerin Christiane Brunner. Der Minister sollte außerdem die von den österreichischen Umweltanwälten geforderte Einhebung von Gebühren für Wasserdienstleistungen prüfen.

In ihrer Problemanalyse stellt Brunner fest, erst 37% der heimischen Gewässer entsprächen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wonach bis spätestens 2027 alle Gewässer zumindest in "gutem" ökologischen Zustand sein sollen. Derzeit gebe es laut Nationalem Gewässerbewirtschaftungsplan in Österreich noch vielfach Defizite bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur sowie der Durchgängigkeit der Fließgewässer, kritisiert sie.

Walter Bacher (S) wandte sich entschieden und in Übereinstimmung mit Bundesminister Andrä Rupprechter gegen die Forderung der Umweltanwälte, einen Wasserzins zur Finanzierung der gewässerökologischen Sanierungsmaßnahmen einzuführen, weil dies die BürgerInnen und die Wasserwirtschaft belasten würde. Die Sanierung der Gewässer werde nach klaren Prioritäten schrittweise bis 2027 vorangetrieben, berichtete Rupprechter, der auf große Anstrengungen hinwies, die notwendig seien, um auch in der zweiten Planungsperiode Fortschritte zu erzielen. Zur Finanzierung führe er Verhandlungen mit dem Finanzminister, sagte Rupprechter. SPÖ und ÖVP vertagten folglich den Grünen-Antrag.

Altlastensanierungsbeitrag: FPÖ wünscht sich mehr Ausnahmen beim Katastrophenschutz

Für eine Abgabenreduktion im Umweltbereich machen sich indes die Freiheitlichen stark. In seiner Funktion als Mitglied des Umweltausschusses plädierte Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer dafür, Gemeinden, Verbände und Private vom Altlastensanierungsbeitrag zu befreien, wenn sie im Rahmen des Katastrophenschutzes Abfälle wie Geschiebe, Sedimente oder Murgänge deponieren, also Schutzmaßnahmen ergreifen. Zu gelten hätte diese Ausnahmeregelung dem Antrag zufolge bei allen Vorkehrungen zur Abwehr von Hochwässern, Lawinen und Muren. Hofers Hinweis, dass eine solche Ausnahme laut Altlastensanierungsgesetz bislang nur dann gilt, wenn die Abfälle nachweislich auf Katastrophenereignisse zurückzuführen sind, griff in der Debatte Norbert Siebert (V) auf. Der ÖVP-Mandatar zog daraus allerdings den Umkehrschluss, eine generelle Ausweitung der Ausnahmeregelungen würde wohl den Missbrauch fördern. Gemeinsam mit den Sozialdemokraten stimmten die VertreterInnen der Volkspartei für die Vertagung des Antrags.

Bodenversiegelung: Team Stronach warnt vor großen Umweltschäden

Die voranschreitende Bodenversiegelung in Österreich bereitet Team Stronach-Umweltsprecherin Ulrike Weigerstorfer Sorge. Jährlich werde ein halbes Prozent der heimischen Agrarflächen verbaut, etwa für Straßen, Industriehallen oder Shopping Center, zum Schaden für Mensch und Umwelt, zeigt sie in ihrem Antrag auf. Negative Folgen seien beispielsweise weniger Wasser- und CO2-Speicher und folglich eine Häufung extremer Wetterereignisse sowie ein Schwinden der Artenvielfalt, auch hinsichtlich der angebauten Lebensmitteln. Als Gegenmaßnahme schlägt Weigerstorfer vor, die rechtlich zuständigen Bundesländer sollten in einer Vereinbarung mit dem Bund bis Jahresende konkrete Grenzwerte der Bodenversiegelung festlegen, um die Verbauung einzudämmen. Die Regierung habe sich bereits vorgenommen, gemeinsam mit den Ländern an einer Raumplanungsstrategie zur Verhinderung von Bodenverbauung zu arbeiten, argumentierte Erwin Preiner (S) zu dieser Team Stronach-Initiative seinen Vertagungsantrag, den die ÖVP mittrug.

An der Vertagung änderte auch der Aufruf Wolfgang Pirklhubers (G) nichts, ein bundesweites Bodenschutzrahmengesetz zu schaffen. "2015 ist das Jahr des Bodenschutzes", so der Grünen-Landwirtschaftssprecher, der auch auf die EU-Verordnung zum Bodenschutz hinwies, deren Einhaltung nicht an den Länderkompetenzen scheitern dürfe. Ebensowenig konnte Werner Neubauer die Meinung der Ausschussmehrheit ändern, als er in diesem Zusammenhang einen Mehr-Parteien-Antrag vorschlug, in dem auch die Entkernung bestehender Asphaltflächen, etwa in Innenhöfen, inkludiert sein sollte.

Wildbienen finden Fürsprecherin bei der FPÖ

FPÖ-Umweltsprecherin Susanne Winter macht sich für den Erhalt der Wildbienen stark. In ihrem Antrag propagiert sie Nisthilfen in Gärten und Wäldern für die 670 heimischen Wildbienen- und Hummelarten, die für die Befruchtung vieler Wild- und Kulturpflanzen wichtig sind, deren natürliche Lebensräume aber mehr und mehr abhandenkommen, meint die Freiheitliche. Problematisch für den Wildbienenbestand seien etwa gepflegte Gärten, in denen es an natürlichen Nahrungsquellen und Brutstätten für die nicht domestizierte Bienenart fehle.

Nach zustimmenden Wortmeldungen der Abgeordneten Wolfang Pirklhuber (G) und Michael Pock (N) informierte Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) über zahlreiche Bienenschutzprojekte des Umweltressorts, unter anderem über die Einrichtung von Bienenweiden auf 5 Mio. m2. Auch der ORF beteilige sich an der Information der Bevölkerung über die Notwendigkeit, die Bienenvölker zu schützen. Man sollte die weitere Entwicklung des Projekts abwarten und den vorliegenden Antrag vertagen, empfahl Diesner-Wais. Umweltminister Andrä Rupprechter informierte die Ausschussmitglieder seinerseits über sein Bemühen, den Bienenschutz zu verstärken und insbesondere auch die schwarze Biene zu forcieren, weil sie besonders widerstandsfähig gegen die Varroa-Milbe sei. Enttäuscht von der Vertagung zeigten sich Antragstellerin Susanne Winter (F) und Wolfgang Pirklhuber (G), die darauf aufmerksam machten, dass der gegenständliche Antrag auf den Schutz von Wildbienen gerichtet sei, die, wie Abgeordneter Erwin Preiner (S) betonte, besonders dann für die Befruchtung vieler Kulturpflanzen bedeutsam seien, wenn die Honigbiene noch nicht aktiv sei.

Zum Thema Neonicotinoide und Glyphosat erfuhr Wolfgang Pirklhuber (G) von Umweltminister Rupprechter, dass die Neonicotinoide derzeit von der Europäischen Gesundheitsagentur neu bewertet werden und Glyphosat nicht bienenschädlich sei.

Quelle Pressedienst der Parlamentsdirektion / Parlamentskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /