© Christian Schuhböck/Alliance For Nature Semmeringbahn Viadukt Kalte Rinne IC Zug
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Projekt „Semmering-Basistunnel neu“: ÖBB-Antrag auf Änderung der erteilten Genehmigung

Über 100 Parteien betroffen - „Man fühlt sich mittlerweile mehr als gefrotzelt.“

Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Projekt ‘Semmering-Basistunnel neu’ (SBTn) erklärte ÖBB-Vorstandsvorsitzender Christian Kern erst vorige Woche gegenüber dem ORF: ‘Wir haben insgesamt 10.000 Seiten Text vorgelegt, 700 m2 Pläne, 32 externe Gutachten – das ist das bestgeprüfte Infrastrukturprojekt Österreichs, und wir glauben, da fährt jetzt wirklich sprichwörtlich die Eisenbahn drüber’.

‘Starker Tobak’, wenn man bedenkt, dass die ÖBB nun einen Antrag auf Genehmigung der Änderung der erteilten Genehmigung für das Vorhaben ‘Semmering-Basistunnel neu’ ans Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) gestellt hat, meint dazu ein Vertreter der Alliance for Nature. Es geht um Bauhilfsmaßnahmen im steirischen Bauabschnitt des SBTn. Das BMVIT hat per Kundmachung über 100 Parteien hievon verständigt. Diese können nun bis 31. Juli eine Stellungnahme abgeben.

Nachdem sich die Parteien im UVP-Verfahren ohnedies schon über Jahre hindurch mit tausenden von Seiten und unzähligen Planunterlagen auseinandersetzen mussten, fühlen sich so manche von ihnen nun schon mehr als gefrotzelt. ‘Denn wenn der umstrittene Semmering-Basistunnel tatsächlich das bestgeprüfte Infrastrukturprojekt Österreichs wäre, weshalb stellen dann die ÖBB innerhalb kürzester Zeit nach der Genehmigung einen Antrag auf Änderung?’, fragt man sich bei den Tunnelgegnern.

Die Landschaftsschutzorganisation ‘Alliance For Nature’ (AFN), die vor drei Wochen Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bzgl. SBTn eingebracht hat, hat ihre Stellungnahme samt Einwendungen nun dem BMVIT zugeleitet. Sie bemängelt v.a., dass im Umweltverträglichkeitsgutachten ‘mehrere der genannten zwingenden Maßnahmen unbestimmt sind und ohne nähere Präzisierung nicht durchgesetzt werden können’. Zusätzlich beanstanden die AFN-Sachverständigen, dass die UVP-Sachverständigen nicht nur Sach- sondern auch Rechtsfragen zu beantworten hatten, was ihnen rechtlich aber nicht zustünde.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /