© Openclips/ pixabay.com
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Sachbezug für Elektroautos entfällt, Elektroautos sind vorsteuerabzugsfähig

Die Steuerreform 2016 wurde am 7. Juli 2015 im Nationalrat beschlossen- Mit positiven Entwicklungen für Elektromobilität!

Für Elektroautos entfällt der Sachbezug. (jedoch nur für Elektroautos und nicht für Hybridfahrzeuge). Weiters sind Elektroautos vorsteuerabzugsfähig!

Beim Vorsteuerabzug ist jedoch die ‘Luxustangente’ zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Vorsteuerabzug nur für Anschaffungskosten bis Euro 40.000,-- zusteht.
Wenn also ein Elektroauto 60.000,- Euro kostet, dürfen nur Anschaffungskosten von 40.000,- Euro angesetzt werden. Der Vorsteuerabzug kann auch nur von diesem Betrag berechnet werden. Wenn der PKW über 80.000,- Euro kostet, (d.h. mehr als 50 % der Kosten nicht abzugsfähig sind) kann gar kein Vorsteuerabzug mehr in Anspruch genommen werden.

Für die Elektromobilität kann dies einen richtigen Anschub bedeuten.

GastautorIn: Georg Hartmann für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /