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AK zu Smart Meter: Wirtschaftsministerium muss Rechtssicherheit schaffen

AK fordert klare Regelung für KonsumentInnen, die intelligente Stromzähler nicht wollen

95 Prozent aller privaten Haushalte müssen von den Stromnetzbetreibern bis 2019 mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Gleichzeitig gibt es aber ein Recht der KonsumentInnen, dass ihr Wunsch kein Smart Meter zu haben, berücksichtigt wird, das sogenannte Opt Out. "Die AK hat das Wirtschaftsministerium in einem Brief aufgefordert, das Opt Out klar zu regeln. Denn die Netzbetreiber agieren derzeit im luftleeren Raum. Die Antwort des Ministeriums, dass es keinen Handlungsbedarf gebe, ist für uns völlig unverständlich", kritisiert AK Energieexperte Dominik Pezenka. "Das Wirtschaftsministerium muss hier Rechtssicherheit schaffen. Denn wer trägt die Kosten von 1,5 Milliarden Euro, wenn sich der massenhafte Einbau der Smart Meter nach jahrelangen Gerichtsverfahren am Ende als Fehlinvestition herausstellt?"

Viele Funktionen von Smart Meter sind für einige KonsumentInnen bedenklich: etwa die Speicherung des Stromverbrauchs alle 15 Minuten oder die tagesaktuelle Übermittlung der Daten. Der Wunsch vieler Strom-KundInnen, kein Smart Meter eingebaut zu bekommen, wird aber derzeit von vielen Netzbetreibern mit Verweis auf Rechtsunsicherheit auf die lange Bank geschoben. Nach Meinung von AK, Netzbetreibern und der Regulierungsbehörde E-Control bestünde die Möglichkeit, die Smart Meter zwar einzubauen, aber die von den KundInnen unerwünschten Funktionen abzuschalten. Damit könnte das Messgerät aus AK Sicht auch für die geforderte 95-Prozent-Quote angerechnet werden. Allein: das Wirtschaftsministerium sieht das anders.

Österreichweit beschränkt sich der laufende Zählertausch derzeit noch auf das Netzgebiet Oberösterreich. Die großen Netzbetreiber werden aber voraussichtlich im nächsten Jahr mit dem flächendeckenden Austausch beginnen. Deshalb ist rasches und entschlossenes Handeln nötig. "Bei diesem Projekt müssen endlich die KonsumentInnen ins Zentrum gerückt werden. Wer nicht will, dass sein Stromverbrauch täglich erhoben wird, dem sollte dieses Recht auf Privatsphäre auch gewährt werden", so Pezenka. Die AK wird weiterhin dafür kämpfen, dass noch vor Beginn des österreichweiten Roll-Outs klare Regeln zum Opt-Out festgelegt werden. Und zwar per Verordnung des Wirtschaftsministeriums.

Der Wirtschaftsminister hat verordnet, dass bis 2019 mindestens 95 Prozent der Haushalte mit Smart Meter ausgestattet werden müssen. Damit werden die EU-Vorgaben - demnach müssten nur 80 Prozent Smart Meter bis 2020 installiert werden - deutlich übererfüllt. Nach wachsender Kritik wurden im Jahr 2013 vom Nationalrat zahlreiche datenschutzrechtliche Verbesserungen gesetzlich verankert. Unter anderem wurde ein so genanntes Opt-Out von allen Parlamentsfraktionen gemeinsam beschlossen. Seitdem können die KonsumentInnen der Installation eines Smart Meters widersprechen.

SERVICE: Opt-Out-Musterbrief für KonsumentInnen auf www.arbeiterkammer.at

Quelle: Arbeiterkammer Wien


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /