© OpenClips/ pixabay.com
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Energieeffizienzgesetz: Vieles ist noch in den Details zu klären!

Deloitte-Studie zum Energieeffizienzgesetz: EVUs rechnen derzeit nur mit 65% Zielerreichung

Wien- Eine aktuelle Deloitte-Studie zum Energieeffizenzgesetz (EEffG) in Österreich, die gestern vorgestellt wurde, zeigt, dass nach dem holprigen Start noch sehr viele Fragen unbeantwortet sind. Energieversorger und Unternehmen stehen zwar bereits in den Startlöchern, sie befürchten aber Fehlinvestitionen und Zusatzkosten, weil der rechtliche Rahmen teilweise noch unklar ist. Derzeit gehen die EVUs bei der laut Gesetz vorgeschriebenen Einsparung von 0,6 % ihrer Energielieferungen nur von einer Zielerreichung von 65 % aus. Mögliche Chancen durch die Etablierung neuer Rendite- und Geschäftsmodelle werden laut Deloitte derzeit vom Markt noch nicht wahrgenommen.

Im Rahmen der Deloitte-Studie ‘Energieeffizienzgesetz in Österreich’ wurden 254 Vertreter von EVUs sowie Unternehmen aus dem produzierenden und Dienstleistungs-Sektor im März 2015 befragt. Das neue Gesetz bedeutet für die E-Wirtschaft einen Balanceakt zwischen Energieverkauf und Einsparungen, die beim Kunden erreicht werden müssen. Der verzögerte Beginn bei der Umsetzung des Gesetzes und die mangelnde Festlegung von Kriterien bereiten den Unternehmen nach wie vor Kopfzerbrechen. Dementsprechend stellt Klarheit über die Anrechenbarkeit der Maßnahmen für den Großteil der Befragten (73 %) die größte Herausforderung dar. Weiters werden auch die Einrichtung der Monitoringstelle sowie Möglichkeiten zum Kauf und Verkauf von Maßnahmen als brennende Themen genannt. Dies könnten zum Beispiel Kooperationen der EVUs mit dem Elektrohandel sein.

Bei den geplanten Maßnahmen zeigen sich teilweise starke Divergenzen zwischen den EVUs und den anderen Unternehmen: Knapp 80 % der Versorger setzen auf Energieeffizienz-Beratung, aber nur 55 % der Unternehmen planen, diese in Anspruch zu nehmen. Größere Übereinstimmung bei EVUs und Unternehmen herrscht in Bezug auf die Planung von Maßnahmen bei Heizung und Kühlung sowie bei der Optimierung der Beleuchtung.

Wenn auch die fehlende Rechtsbasis tatsächlich ein Problem darstellt, wäre aus Sicht von Deloitte ein Perspektivenwechsel nötig. ‘Das Energieeffizienzgesetz bedeutet mehr als nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie’, betont Gerhard Marterbauer, Partner und Leiter Energy & Resources bei Deloitte Österreich. ‘Es kann eine echte Chance für den Standort Österreich sein, wenn es gelingt, Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell `made in Austria` zu etablieren’, so Marterbauer.

EVUs: Maßnahmen vor allem beim Kunden geplant

Obwohl die Anrechenbarkeit von Maßnahmen nach wie vor nicht geklärt ist, so steht die Hauptstoßrichtung für die EVUs dennoch schon fest: 85 % der Energieversorger werden Maßnahmen beim Kunden setzen, um die Ziele des Energieeffizienzgesetzes zu erreichen. 60 % von ihnen planen zusätzlich Schritte innerhalb der eigenen Organisation. Eine Weiterverrechnung der durch das Gesetz entstehenden Kosten an die Kunden ist für 50 % der befragten EVUs denkbar. 40 % der Versorger gaben an, dass auch Kooperationen vorstellbar sind. Von den befragten Unternehmen in der Fertigungsindustrie wollen 50 % die Energieeffizienz der Produktionsprozesse verbessern.

Interne Prozesse und Strukturen: Vieles noch am Anfang

Wie die aktuelle Deloitte-Studie zeigt, sind EVUs und Unternehmen erst am Anfang, was das Aufsetzen und die Optimierung ihrer eigenen Strukturen und Prozesse zur Energieeffizienz anbelangt. Nur 28 % der Befragten gaben an, interne Prozesse auf Grund des EEffG bereits umgestellt zu haben, konkrete Pläne dazu haben 61,5 %. ‘Den effizienten Einsatz von Energie zügig und konsequent voranzutreiben, ist das Gebot der Stunde. Die Einführung durchgängiger Energieeffizienz-Prozesse stellt nicht nur eine Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens dar, sondern bedeutet auch eine langfristige Absicherung des Wirtschaftsstandortes’, lautet das Resümee von Werner Kolarik, Partner Consulting bei Deloitte Österreich.

Infobox Energieeffienzgesetz (EEffG) in Österreich

Das Energieeffizienzgesetz ist mit 1.1.2015 in Österreich in Kraft getreten, bis dato gibt es aber keine rechtssicheren objektiv gültigen Bewertungskriterien für Effizienzmaßnahmen. Das Gesetz verpflichtet Energielieferanten dazu, bis 2020 jährlich einen Einsparungsnachweis im Ausmaß von 0,6 % ihrer Energielieferung zu erbringen. Überwacht werden soll dies von einer Monitoring-Stelle, die im Juli 2014 zwar ausgeschrieben, aber bis jetzt noch nicht eingerichtet wurde. Die E-Wirtschaft hat im Rahmen einer freiwilligen Verpflichtung bereits viele Aktionen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei ihren Kunden und im eigenen Umfeld durchgeführt, eine solide Bewertung dieser Maßnahmen ist aber derzeit noch offen. Beispiele für erfolgreiche Effizienzmaßnahmen sind unter anderem Wärmepumpenförderung, Photovoltaik, Gerätetauschaktionen, Heizungsoptimierung, Smart-Home-Anwendungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewusstseinsbildung in Effizienzfragen. (Quelle: Oesterreichs Energie)

Download:
Deloitte Studie zum Energieeffizienzgesetz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /