© bykst/Kai Stachowiak /pixabay.com
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Allianz gegen Hinkley Point wird durch immer mehr Energieversorger gestärkt

Appell: Auch Verbund, Landesenergieversorger und die großen Stadtwerke sollen sich beteiligen

Noch im April müsste die zweimonatige Frist für mögliche Beeinspruchungen gegen die von der EU-Kommission durchgewinkte britische Subvention für das AKW-Neubauprojekt Hinkley Point beginnen. Auf Druck aus Oberösterreich hin, hat die österreichische Bundesregierung die Einbringung einer Nichtigkeitsklage beschlossen - diese wird aktuell schon vorbereitet. Auch Luxemburg wird sich anschließen. Die Grünen im Deutschen Bundesrat reichen erneut einen Antrag ein, um die Regierung für eine Klage zu gewinnen. Neben den Mitgliedstaaten, entsteht die zweite Möglichkeit zur Klage den direkten Mitbewerbern am Energiemarkt, nämlich den Energieversorgern - sofern eine direkte Betroffenheit nachgewiesen werden kann. Britische EVUs bereiten schon eine Klage vor. Nun wird aber auch eine Betroffenheit für den Energiemarkt am europäischen Festland belegt - deutsche Unternehmen und jetzt der erste österreichische Energieversorger, nämlich die Ökostrom AG, nutzen dies für ihre Klagen. LR Anschober: "Der Nachweis für eine direkte Betroffenheit liegt mit einer von Greenpeace Energy beauftragten Studie vor, die belegt, dass Milliardensubventionen für Hinkley Point auch Konsequenzen für den deutschen - und damit auch den österreichischen - Strommarkt hätten. Diese direkte Betroffenheit nutzt nun die Ökostrom AG als erstes österreichisches Energieunternehmen für eine Klage gegen die AKW-Subventions-Entscheidung. Ich appelliere nun an die großen EVUs in Österreich, diesen Schritt ebenfalls zu tun, mit ihren Klagen den Widerstand gegen diese Kommissions-Entscheidung mit wettbewerbsverzerrenden Inhalten aufzutreten. Je breiter die Allianz wird, desto besser!" Die österreichische Nichtigkeitsklage hat zwar formalrechtlich keine aufschiebende Wirkung, bis zum Vorliegen einer Entscheidung des EuGH etwa 2017 wird jedoch, angesichts der drohenden negativen EuGH-Entscheidung, das Risiko einer Bautätigkeit nicht in Kauf genommen werden. Eine mehrjährige Verzögerung ist damit wahrscheinlich. LR Anschober: "Unserer Klage wird international eine hohe Erfolgschance gegeben. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichts wird die Entscheidung fallen für eine Renaissance der Atomkraft in Europa oder für den Einstieg in einen gesamteuropäischen Atomausstieg."

Hintergrund: Studie belegt direkt Betroffenheit des europ. Strommarktes Die Studie von Greenpeace Energy führt aus, dass durch eine Einspeisung des stark subventionierten und nur dadurch billigen Atomstroms von Hinkley Point in das gesamteuropäische Netz, der Strom-Börsepreis noch weiter sinken würde. Ein niedriger Strom-Börsepreis hat aber - anders als auf den ersten Blick zu erwarten - negative Auswirkungen auf die Konsument/innen, da die Differenz zwischen Börsepreis und für Ökostrom aktuell zugesicherten Abnahmepreisen an die Stromerzeuger auf die Konsument/innen umgelegt werden. Nachhaltige Ökostrom-Projekte könnten dann weiterhin nicht realisiert werden, etwa das Pumpspeicherkraftwerk Molln.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /