© BKA/ Bundeskanzler Werner Faymann
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Regierungsklausur: Konjunkturpaket mit Neuem im Bereich gemeinnütziger Stiftungen und mehr

Nach dem Abschluss ihrer Klausur in Krems hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket präsentiert, das eine Gesetzesgrundlage für Crowdfunding, eine Wohnbau-Initiative und eine Änderung im Stiftungsrecht bringen soll

Due Wohnbauinitiative ist eigentlich mit einer Einigung der Sozialpartner im Dezember bereits vorverhandelt worden. Durch mögliche Darlehen der Europäischen Investitionsbank sollen im Rahmen einer neuen Wohnbauinvestitionsbank Gelder für gemeinnützige oder gewerbliche Bauträger leichter zugänglich werden. Damit sollen rund 30.000 neue Wohneinheiten in den nächsten 5-7 Jahren errichtet werden können. Details dazu sollen erst verhandelt werden.


Eine Reform gibt es auch bei gemeinnützigen Stiftungen, deren Gründung künftig vereinfacht werden soll, ähnlich wie bei einer Vereinsgründung. Außerdem soll die Forderung vieler NGOs erfüllt werden, dass in Zukunft die Spendenabsetzbarkeit an solche Stiftungen erweitert wird - außerdem sollen gemeinnützige Organisationen bei einem unentgeltlichem Grundstückserwerb keine Grundsteuer mehr zahlen. Ziel ist die Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen entsprechend zu erhöhen und mehr Geld für den gemeinnützigen Bereich lukrieren zu können.

Das Bestbieterprinzip im Vergaberecht bekommt neue Kriterien, dazu soll ein Punktesystem festgelegt werden. Nicht der Billigstbieter muss den Auftrag bekommen, die Vergabe soll anhand eines Punktesystems das beste Angebot bevorzugen. Im Punktesystem können Punkte wie eine geringere Umweltbelastung, oder soziale Kriterien berücksichtigt werden.

Die Forschungsprämie soll von 10 auf 12 % erhöht werden, auch Anreize für internationale Wissenschaftler, die in Österreich ansässig werden wollen, soll es geben.

Für Crowdfunding gibt es neue Gesetzesgrundlagen: Ein sogenanntes "Prospekt"- ein Informationsblatt muss erst ab einer Summe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, bis zur Summe von 1,5 Millionen wird es eine "Prospektpflicht light" geben. Ein einzelner Investor kann pro Projekt maximal 5.000 Euro pro Jahr investieren, bei einem monatlichem Einkommen das höher als 2.500 Euro ist, kann die Investition jedoch das Doppelte dieses Einkommens betragen.

NGOs begrüßen Gemeinnützigkeitspaket der Bundesregierung

‘Österreich rückt damit maßgeblich zum mitteleuropäischen Standard im gemeinnützigen Stiftungswesen auf’, freut sich Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion. ‘Das Paket ist nicht nur dazu geeignet, mehr Engagement für gemeinnützige Zwecke in Österreich zu erreichen, sondern es wird Österreich zu einem Hub für internationale NGOs machen’, so Proschek-Hauptmann.

Als großen Wermutstropfen in diesem Zusammenhang sieht der Umweltdachverband jedoch die Begrenzung der steuerlichen Begünstigung der Kapitalausstattungen von künftigen Stiftungen auf maximal 500.000 Euro. ‘Dieser Deckel könnte sich über die Hintertür als de facto Verhinderung für mehr zivilgesellschaftliches Engagement entpuppen. Ich fordere die Bundesregierung aus diesem Grund jetzt bereits auf, diese Begrenzung nochmals zu überdenken. Auf jeden Fall muss das nun vorgelegte Paket direkt nach Start der Anwendung einer Evaluierung unterzogen und gegebenenfalls nachgeschärft werden’, so Proschek-Hauptmann.

Lob an die Regierung kommt auch von Greenpeace. Schade sei, dass man sich bei der Vermögensausstattung von Neugründungen nicht am Vorbild Deutschland orientiert habe. Hier fordert Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace, Nachbesserungen. "Die Bundesregierung hat mit dem Beschluss des Pakets ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Zivilgesellschaft abgegeben", lobt Egit.
den Beschluss und fordert von SPÖ und ÖVP eine rasche Umsetzung des
Pakets.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /