Semmering-Basistunnel vor dem Bundesverwaltungsgericht
Frist für Stellungnahme läuft dieses Wochenende ab
Nachdem Mitte Januar dieses Jahres die erste mündliche Verhandlung (nach dem von Doris Bures ausgestellten Ersatz-UVP-Bescheid) zum Projekt ‘Semmering-Basistunnel neu’ (SBTn) vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stattgefunden hat, hatten die Parteien nun die Möglichkeit, bis Ende Februar ihre Stellungnahmen gegenüber dem BVwG abzugeben.
Die Landschaftsschutzorganisation ‘Alliance For Nature’, die das umstrittene Projekt vorwiegend wegen der Eingriffe in den Natur- und Wasserhaushalt des mehrfachgeschützten Semmerings bekämpft und um den Fortbestand des Weltkulturerbes fürchtet ICOMOS-International stuft das Welterbe Semmeringbahn bereits als ‘Heritage at Risk’ ein, kritisiert in ihrer Stellungnahme v.a. den 2010 erstellten Welterbe-Managementplan, erarbeitet u.a. vom Kulturministerium und von der Projektwerberin, der ÖBB Infrastruktur Bau AG. Denn darin wird das von der Republik Österreich 1995 nominierte, von ICOMOS-International evaluierte und von der UNESCO 1998 beschlossene Welterbe-Gebiet ‘Semmeringbahn - Kulturlandschaft’ nachträglich und dementsprechend unzulässig in verschiedenwertige Zonen differenziert.
‘Im Managementplan erfolgte zu Unrecht eine Differenzierung in Kern- und Pufferzonen und eine Verkleinerung des Welterbe-Gebietes um mehr als 98 (!) Prozent’, erläutert Welterbe-Sachverständiger Christian Schuhböck und hält in seiner fachlichen Stellungnahme fest: ‘Die Auswirkungen des Projektes Semmering-Basistunnel neu auf das Weltkulturerbe wurden dementsprechend unrichtig beurteilt. So wurden fast ausschließlich die Eingriffe des SBTn-Vorhaben in die Semmeringbahn beurteilt, während die umgebende Landschaft (als Teil des Welterbes) in der Beurteilung größtenteils ausgespart wurde.’
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /