© Gerd Altmann
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Klare Entscheldung des Bundesverwaltungsgerichts zu NGO-Rechten in Umweltverfahren

Grüne erwarten sich entsprechende Regierungsvorlage von Umweltminister

Die Grünen begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht von Umweltorganisationen, ein UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung)-Feststellungsverfahren auslösen zu können. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der österreichische Gesetzgeber müsste dies auch im UVP-Gesetz klarstellen. "Ich habe bereits im Jahre 2012 einen entsprechenden Antrag im Parlament eingebracht. Der Antrag wurde jedoch damals von ÖVP, SPÖ und FPÖ abgelehnt", berichtet die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner, und verweist auf ihren aktuellen Antrag zur vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention.

"Ich gehe davon aus, dass Umweltminister Rupprechter eine entsprechende Regierungsvorlage ans Parlament schicken wird und der Gesetzgeber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts umsetzt. Damit würde endlich Klarheit über die Rechte von NGOs in Umweltverfahren geschaffen werden", hält Brunner fest.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /