© Hans Braxmeier / pixabay
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Republik Österreich klagt gegen Subventionierung für britische Atomkraftreaktoren

Förderung von Nuklearenergie mittels Einspeisetarif widerspricht EU-Beihilfenrecht - Österreich wird Klage beim Europäischen Gerichtshof einbringen

Nachdem die EU-Kommission die Beihilfe für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point im Oktober 2014 genehmigt hat, wurde heute der dazugehörige Beschluss veröffentlicht. "Österreich wird gegen diesen Beschluss eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof einbringen. Wir treten gegen jede Art der Förderung des Baus von AKWs oder der Produktion von Nuklearenergie auf", bekräftigt Vizekanzler und Energieminister Reinhold Mitterlehner die Position der Bundesregierung.

"Die Dauer-Subventionierung einer ausgereiften, seit Jahrzehnten verbreiteten und unter Einbeziehung aller Kosten unrentablen Technologie wie der Nuklearenergie widerspricht der Grundlogik und Systematik des EU-Beihilferechts", sagt Mitterlehner. Bisher ist die Förderung über garantierte Einspeisetarife Erneuerbaren-Energien vorbehalten, Hinkley Point C wäre ein negativer Präzedenzfall, diese Form der Förderung auch gegenüber der Atomenergie zu öffnen.

"In Österreich gibt es in Bezug auf die Atomenergie einen breiten politischen Konsens, dass die Energiegewinnung aus Kernkraftwerken weder eine ökologisch noch ökonomisch nachhaltige Form der Energiegewinnung darstellt und damit auch keine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels ist. Diese Position vertritt Österreich auf allen Ebenen in den Gremien der Europäischen Union", betont Mitterlehner.


Rupprechter: Klage ist richtige Antwort auf Fehlentscheidung der EU-Kommission

Die heute veröffentlichte Zustimmung der EU-Kommission zur staatlichen Beihilfe für das britische AKW Hinkley Point C ist für Umweltminister Andrä Rupprechter "eine Fehlentscheidung, die uns in die energie- und wettbewerbspolitische Steinzeit zurückwirft".

Der Minister hat sich bereits im Oktober, nach Bekanntwerden der Haltung der EU-Kommission, für eine Klage der österreichischen Bundesregierung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof ausgesprochen. An der Vorbereitung dieser Klage wird bereits gearbeitet. "Das ist die richtige Antwort auf diese falsche Entscheidung."

Rupprechter lehnt jede Förderung der Kernenergie ab. "Die Entscheidung der EU-Kommission steht nach unserer Ansicht in klarem Widerspruch zum Beihilfenrecht der Union und führt die erst im vergangenen Jahr angenommenen Beihilfeleitlinien völlig ad absurdum. Sie ist nicht nur Präzedenzfall für weitere AKW-Neubau-Projekte in der Union, sondern könnte auch einen Subventionswettlauf im gesamten europäischen Stromsektor bewirken."

Die mangelnde Wirtschaftlichkeit neuer Kernkraftwerke sei seit längerer Zeit evident.
"Obwohl die Kernenergie bereits jahrzehntelang hoch subventioniert wurde, ist diese Technologie wirtschaftlich nicht auf Dauer überlebensfähig. Nun soll sie durch Subventionen, die bis zum Jahr 2058 laufen, künstlich wiederbelebt werden", betont Rupprechter, der auf den Ausbau der erneuerbaren Energieträger und Energieeffizienz setzt.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /