© PublicDomainPictures/pixabay
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Neuerungen bei der Photovoltaikförderung 2015

Wichtige Änderungen bei der Antragstellung. Robots verboten. Beginn 7.1.2015, 17 Uhr.

Im Vorfeld für die Photovoltaikförderung 2015 hat die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG gemeinsam mit dem BMWFW und der E-Control mehrere Maßnahmen getroffen, um eine faire und diskriminierungsfreie Antragstellung gewährleisten zu können.

Dementsprechend wurden auch die Allgemeinen Bedingungen der Ökostromabwicklungsstelle (AB-ÖKO) angepasst und neue Regelungen für die kommende Antragstellung festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Antragstellung 2015 auch wieder in zwei Schritten. Als erster Schritt wird ein sogenanntes "Ticket" gelöst, um die grundlegenden Daten einzugeben. Hierbei ist nun zu beachten, dass bei mehreren Tickets, die dieselbe Anlage (Zählpunktbezeichnung) betreffen, nur das letzte Ticket gültig ist. Der Antrag kann somit nur mit dem zuletzt gezogenen Ticket vervollständigt werden. Im zweiten Schritt ist dann der Förderantrag zu vervollständigen, das gezogene (letzte) Ticket entscheidet über die Reihung.

Die Anwendung von automatisierten Eingabesystemen ("robots") ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss von der Antragstellung. Insbesondere bei Tickets, die innerhalb von 15 Sekunden nach Systemfreischaltung ausgefüllt abgeschickt werden, geht die OeMAG davon aus, dass diese Tickets nicht manuell, sondern mit sogenannten automationsgestützten Eingabesystemen abgegeben wurden.

Zu den Vorkommnissen vom Jahresbeginn 2014, als einige Antragssteller mit Hilfe von "robots" eine hohe Last erzeugten, um sich einen Vorteil zu verschaffen und teilweise sogar Systemstörungen in Kauf genommen haben, hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Sie wird auch die Antragsstellung am 7.1.2015 genau beobachten, ob abermals Störungen durch solche Antragssteller eintreten.

Eine weitere Neuerung betrifft die Vertragserstellung: wenn Anlagen Platz im Kontingent gefunden haben, können nur diejenigen einen Vertrag erhalten, die den Nachweis erbringen, dass sie die Anlage auch wirklich bauen werden. Ein geeigneter Nachweis wäre z.B. ein gegengezeichnetes Angebot, Rechnungen oder unterfertigte Verträge. Diese Maßnahme wurde eingeführt, weil 2014 viele Anlagen nicht gebaut wurden, obwohl sie einen Vertrag von der OeMAG erhalten haben. Im Jahr 2015 werden Photovoltaikanlagen, die als Freiflächenanlagen gebaut werden, und Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von über 200 kWpeak nicht mehr gefördert.

Die Antragstellung für Förderungen von Ökostromanlagen beginnt am Mittwoch, 7.1.2015, ab 17 Uhr MEZ. Davor werden die Systeme noch intensiven Tests und Wartungsarbeiten unterzogen.

Neben allgemeinen Informationen zur Antragstellung ist auf der Homepage der OeMAG (www.oem-ag.at) auch ein Leitfaden zur neuen Antragstellung zu finden.


Quelle: OeMAG - Abwicklungsstelle für Ökostrom AG


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /