Großräumige Freisetzung von Hexachlorbenzol bei Einhaltung aller Vorschriften nicht denkbar

GLOBAL 2000: Restlose kriminalistische Abklärung gefordert, Land Kärnten könnte Vorbildfunktion übernehmen

Wien / Kärnten - Rund um die großräumige Freisetzung der seit dem Stockholmer Übereinkommen 2004 weltweit verbotenen Chemikalie Hexachlorbenzol (HCB) im Kärntner Görtschitztal durch einen Zementhersteller deutet aus Sicht von GLOBAL 2000 vieles auf eine nicht bestimmungsgemäße Prozessführung in der Herstellung von Zementklinker unter Einsatz von HCB-belasteten Sekundärrohstoffen hin. Ausgangspunkt für die großflächige HCB-Kontamination war ein Entsorgungsauftrag über rund 200.000 Tonnen mit Chemikalien belasteter Deponie-Altlasten der Donau Chemie AG.

"Mit diesem Entsorgungsauftrag übernahm der Zementhersteller auch die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung dieser Abfälle, deren HCB-Belastung absolut kein Geheimnis war", sagt Dr. Helmut Burtscher, Umweltchemiker von der österreichischen Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: ‘Zwar ist in der Zementherstellung die Verwendung von Abfällen als Brennstoff oder Sekundärrohstoff grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren gesetzlichen Vorgaben.’ So ist etwa anhand einer Positivliste geregelt, welche Abfälle bzw. Abfall-Klassen für die Herstellung von Zementklinker überhaupt zulässig sind.

HCB-kontaminierter Blaukalk scheint auf dieser Positivliste nicht auf. Allerdings dürfen in Ausnahmefällen, wenn dies ’zur Sicherstellung öffentlicher Verwertungs- und Entsorgungsinteressen dient’, auch gefährliche Abfälle in Zementfabriken zum Einsatz kommen, sofern die rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Zu solchen ’technischen Voraussetzungen’ zählt beispielsweise die Erreichung von Temperaturen im Drehofen, die eine vollständige Verbrennung der gefährlichen Stoffe und damit die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen gewährleisten. Die Emissionen müssen vom Zementhersteller und von der Behörde messtechnisch überwacht werden.

‘Wenn alle Vorschriften eingehalten werden, darf und kann es zu einer derart umfassenden Kontamination, die über Futtermittel sogar in tierische Lebensmittel gelangt, nicht kommen’, sagt Burtscher, "Umweltkriminalität ist laut einem aktuellen Bericht der EU-Eurojust ein lukratives Geschäft mit hohen Profiten, einem geringen Risiko überführt zu werden - bzw. wenn doch, wie das aktuelle Gerichtsurteil gegen den Pestizidhersteller Kwizda erneut bestätigt, mit marginalen Strafen."

Vor diesem Hintergrund bewertet GLOBAL 2000 die Aussage des Kärntner Landeshauptmanns Dr. Peter Kaiser, den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung über wirtschaftliche Aspekte zu stellen, als sehr positiv. Mit einer sorgfältigen und unbefangenen Aufklärung der Hintergründe könnte das Land Kärnten Vorbildfunktion im österreichischen Umgang mit Umweltkriminalität übernehmen."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /