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"trend": Neue Subventionen für fossile Kraftwerke

Energieeffizienzgesetz unterstützt Wiener Stadtwerke - Stromkunden müssen mit Zuschlag auf Stromrechnung rechnen.

Im neuen Energieeffizienzgesetz (EEG) verbirgt sich ein neues Fördersystem für sogenannte KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), das sind Kraftwerke, die neben Strom auch Fernwärme produzieren. "Wien Energie" könnte dabei eine der größten Profiteure sein, berichtet der "trend" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. Zwar sei das Gesetz grundsätzlich neutral formuliert, doch die geforderten Wirkungsgrade bei der Strom- und Wärmeproduktion erreichen nur der finanzschwache Wiener Landesenergieversorger mit seinen fossilen Gaskraftwerken (Simmering) und Fernwärmeleitungen sowie einzelne wenige Betreiber in den Bundesländern. Viele Biomassekraftwerke mit Fernwärmeauskopplung hingegen seien aus den Förderungen ausgeschlossen.

Auf die Stromkunden kommen deswegen laut "trend" ab 2015 extra Belastungen zu. Denn aufgebracht werden die Subventionen von bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr durch einen neuen Zuschlag zur Stromrechnung. Der Gesetzgeber hat dafür einen komplexen Mechanismus über die Vergabe sogenannter "KWK-Punkte" für förderwürdige Anlagen in Österreich entwickelt. Die Endverbraucher werden verpflichtet, die KWK-Punkte abzukaufen. Sollte der Betrag nicht reichen, kann sogar nachverrechnet werden, dann würden auch die Belastungen für die Stromkunden steigen.

Kritik an der Förderaktion versteht Robert Grüneis, der neue Energie-Boss in den Wiener Stadtwerken dennoch nicht. Laut "trend" führt er die Konkurrenz zu anderen Stromerzeugern in Deutschland ins Treffen, die bereits ähnliche Unterstützungen hätten. "Warum das manche nicht entsprechend akzeptieren und unterstützen wollen ist enttäuschend. Wenn es zu keiner einschlägigen Förderung über das EEG kommt, werden wir gegen diese Wettbewerbsverzerrung jedenfalls alle rechtlichen Schritte ergreifen."

Rückfragehinweis: trend Redaktion


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OTS0003 2014-11-23/08:00


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /