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Erfolg gegen Fracking in Hessen

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gratuliert den hessischen Bürgerinitiativen zu ihrem Erfolg gegen die Fracking-Pläne der Firma BNK.

BNK hatte eine Aufsuchungserlaubnis für ein Gebiet in Nordhessen beantragt. Die Initiativen hatten jedoch bereits auf der Ebene der Aufsuchungserlaubnis Druck gemacht und so die damalige hessische Umweltministerin Lucia Puttrich veranlasst, eine intensive Prüfung vorzunehmen und daraus resultierend die Erlaubnis zu verweigern. Mit einem gerichtlichen Vergleich, in dem BNK die Klage gegen die Verweigerung rechtskräftig zurücknahm, sind jetzt die Fracking-Pläne der Firma in Hessen beendet.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: ‘Offenbar hat BNK die Aussichtslosigkeit seiner Klage erkannt und deshalb darauf verzichtet, Schiefergas zu gewinnen. Einem richtungsweisenden Urteil wollte die Firma anscheinend entgehen. Dieser Vorgang hat weit über die Grenzen Hessens hinaus Bedeutung. Er zeigt auf, wie sich ein Bundesland erfolgreich gegen Fracking-Pläne wehren kann. Wir fordern Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen auf, nicht weiter Aufsuchungserlaubnisse durchzuwinken, sondern den strengen Prüfungsmaßstab anzulegen, der sich in Hessen bewährt hat.’

Der BBU betont allerdings, dass es irreführend ist, wenn die hessische Umweltministerin Priska Hinz in diesem Zusammenhang von einem Etappensieg spricht, eine allgemein gültige Rechtsgrundlage fordert und auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Bundesrat verweist, der von den Ländern Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gestellt wurde. Denn dieser Antrag sieht kein ausnahmsloses Fracking-Verbot vor, sondern regelt lediglich die Rahmenbedingungen des Frackings. Der BBU fordert die hessische Umweltministerin auf, sich gerade angesichts des Rückzugs von BNK für klare
Verhältnisse einzusetzen, den Entschließungsantrag zurückzuziehen und einen
Antrag für ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber in den Bundesrat einzubringen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /