© Rasen am Ring
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Recht auf Versammlung geht laut Verfassung vor!

Erfolg: Der Verfassungsgerichtshof stärkt das Versammlungsrecht

Wien- Eine richtunsgweisender Entscheid des VfGH wird das Versammlungs- und Demonstrationsrecht in Österreich in Zukunft anders anwendbar machen,
nämlich wie es der Grundintention entspricht: Nicht der ungestörte Kraftverkehrsfluss ist aufrechtzuerhalten, sondern das Recht auf Versammlung laut Verfassung und Menschenrecht.

Das hat ein Einspruch der Radlobby IGF beim VfGH bewirkt. Denn 2011 war bekanntermaßen die Abhaltung von ’RasenAmRing” zum Autofreien Tag auf dem Parkring von der Polizei untersagt worden mit der Begründung, die Verkehrsbeeinträchtigung wäre zu hoch. Dem Einspruch dagegen hat nun der VfGH zugestimmt: ’Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden.”

2011 war Einspruch beim Innenministerium eingebracht worden gegen den Verstoß gegen das Versammlungsrecht, dieser Enspruch wurde vom BMI abgelehnt, worauf Radlobby-Anwalt Johannes Pepelnik zum VfGH ging. Dieser gab den Initiativen nun Recht. Mit diesem Entscheid, der erstmals seit 1975(!) ausdrücklich Meinungsäußerung vor Stauvermeidung stellt, sind in Zukunft Versammlunsguntersagungen aufgrund von Staubefürchtung nicht mehr denkbar. Gut für Initiativen wie ’RasenAmRing” oder ’fairkehr”, deren Autobahndemo ebenfalls untersagt worden war.

Quelle: Radlobby.IGF


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /