© Angelina Ströbel- pixelio.de
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Genmais: Ärztekammer warnt vor "nicht abschätzbaren Folgen" auf den Menschen

Forderung nach Langzeituntersuchungen - Keine Freisetzung transgener Sorten und Arten in die freie Natur

Wien - Die Wiener Ärztekammer warnt vor möglichen Gefahren, die von genetisch veränderten Organismen ausgehen könnten. Deren Auswirkungen auf Nützlinge und gefütterte Tiere und damit auch auf den Menschen seien nach wie vor nicht wirklich abschätzbar, betont der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher. Aktueller Anlass ist die geplante Freisetzung einer transgenen Maissorte, die unter anderem ein Insektengift produziert.

Gentechnik in der Landwirtschaft überschreitet im Unterschied zu traditionellen Züchtungen die natürlichen Artgrenzen, indem bestimmte Gene aus anderen Organismen in das jeweilige Genom eingeschleust werden. Gelangen solche genetisch veränderte Organismen in die freie Natur, sind sie kaum kontrollier- und auch nicht rückholbar. "Sie stellen damit ein erhebliches Risiko für das biologische Gleichgewicht der Natur dar", warnt Lercher.

Ungeklärt sind auch ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Studienergebnisse liegen kaum vor - und schon gar keine Langzeitdaten, weshalb für Lercher "das Vorsorgeprinzip zu gelten
hat".

Derzeit geltende Rechtsunsicherheiten dürften nicht Anlass für unüberlegte Entscheidungen sein. Lercher: "Kaum jemand weiß beispielsweise, dass die EU-Kommission dazu verpflichtet werden kann,
eine Zulassung zu gewähren, wenn sich im Rat keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung findet." Das Recht auf Gesundheit und nachhaltige Integrität müsse im Sinne einer
Generationenverantwortung aber höher stehen.

Auch die Tatsache, dass, wie im aktuellen Fall der Zulassung der transgenen Maissorte "Mais 1507" des Agrarkonzerns Pioneer Hi-Bred International, die Entscheidung von der Europäischen Kommission dem Ministerrat weitergereicht wurde, zeige, dass eine Entscheidungsunsicherheit vorherrsche, da etwaige Folgen für Umwelt und Gesundheit bis dato nicht abgeschätzt werden könnten.

Die Wiener Ärztekammer fordert daher:

1. Es sind vergleichende Langzeitanalysen (mindestens über einen Zeitraum von 30 Jahren) hinsichtlich der nutritiven (die Ernährung betreffenden, Anm.), anti-nutritiven, toxischen und allergenen Inhaltsstoffe durchzuführen, um mögliche, durch die genetische Modifikation ausgelöste, unbeabsichtigte Veränderungen feststellen zu können.

2. Forschungsarbeiten mit genetisch veränderten Organismen sowohl in der Pflanzenzucht als auch zur Entwicklung neuartiger Wirkstoffe dürfen ausschließlich in hermetisch abgeriegelten
Forschungseinrichtungen durchgeführt werden. Eine Freisetzung transgener Sorten und Arten in die freie Natur ist weiterhin strikt abzulehnen, da die Folgen weder abgeschätzt noch rückgängig gemacht
werden können.

3. Die Notwendigkeit, neue transgene Sorten zuzulassen (beispielsweise eine neue Maissorte), muss wirtschaftlich und wissenschaftlich untermauert werden und bedarf einer breiten Zustimmung der Mehrheit der Konsumenten.

4. Bei in den Zulassungs- und Entscheidungsprozess involvierten Personen und Institutionen soll das bisher geltende Verbot der Freisetzung von transgenen Sorten beibehalten werden.

5. Es muss klar definiert werden, wer die Haftung für etwaige Schäden und direkte und indirekte gesundheitliche Folgen durch freigesetzte genmanipulierte Organismen übernimmt.


Quelle: Ärztekammer Wien


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /