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Deutschland: Ernstgemeinter Verbraucher- und Klimaschutz sieht anders aus

Novelle der Energieeinsparverordnung ist zuwenig ambitoniert

Zur Verabschiedung der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) durch den Bundesrat erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) am 11. Oktober 2013:

ERNSTGEMEINTER VERBRAUCHER- UND KLIMASCHUTZ SIEHT ANDERS AUS

‘Ernstgemeinter Verbraucher- und Klimaschutz sieht anders aus. Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Diese Minireform sieht weder Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer. Der Stichtag für die Sanierungspflicht alter Heizungen ist eine Farce: 1.10.1978! Seit Jahren wurde dieser Stichtag nicht angepasst, erneut eine Riesenchance für mehr Klimaschutz verpasst. Selbst 30 Jahre alte Energieschleudern müssen nicht ausgetauscht werden. Nur etwa ein Viertel der rund 18 Millionen Heizungen mit Feuerungstechnik in Deutschland entsprechen dem Stand der Technik.

Heizkosten machen heute mit durchschnittlich mehr als 1.000 Euro im Jahr mehr als ein Drittel der Energiekosten eines Durchschnittshaushalts aus*. Durch Einsatz Erneuerbarer Energien in Kombination mit moderner Heiztechnik ließen sich die Heizkosten in den meisten Haushalten mehr als halbieren. Wir appellieren an die Politik, die Energiewende endlich auch im Wärmesektor einzuleiten und dies zu einem zentralen Punkt der Koalitionsverhandlungen zu machen."

* ZUR BERECHNUNG DER ENERGIEKOSTEN
Monatliche Energiekosten im Drei-Personen-Musterhaushalt im Jahr 2012. Rund drei Viertel der Energiekosten entfallen auf Heizung und Auto, ein Viertel auf Strom (Berechnung der Agentur für Erneuerbare Energien, BMWi Stand: 01/2013, Quelle: http://bsw.li/GTzKS6)


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /