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Schleswig-Holsteins Umweltministerium führt die Öffentlichkeit beim Fracking an der Nase herum

Ministerium erteilt fadenscheinige Erlaubnis

BBU schützt Bevölkerung vor gesetzwidriger Vorgangsweise

Bonn, Kiel : Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Erklärung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel reagiert, dass der Firma PRD Energy GmbH für den Zeitraum von fünf Jahren eine Erlaubnis für das Aufsuchen von Bodenschätzen im Feld Bramstedt erteilt worden ist. Erteilt hatte die Erlaubnis das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Das schleswig-holsteinische Umweltministerium als Fachaufsicht hätte die Erteilung allerdings verhindern können. Damit wurde der erste Schritt in Richtung eines möglichen Frackings im Feld Bramstedt vollzogen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: ‘Die Pressemitteilung des Umweltministeriums weist erhebliche Falschdarstellungen auf, um diese Erlaubnis gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. So erklärt das Ministerium, dass das Bergrecht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vorsehe und die Landesregierung keinen Handlungsspielraum habe.

Dabei wird unterschlagen, dass der Antrag auf eine Erlaubnis abgelehnt werden muss, wenn Versagensgründe gemäß § 11 BBergG (Bundes-Berggesetz) vorliegen.’

Zu den Konsequenzen führt Oliver Kalusch aus: ‘Die Rechtslage verlangt eine in die Tiefe gehende Prüfung. Insbesondere ist die Erlaubnis zu verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Eine derartige intensive Analyse hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich durchführen lassen. In der Folge wurde ein Aufsuchungsantrag in Nordhessen abgelehnt. Es ist nicht zu erkennen, dass sich Umweltminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein auch nur im Ansatz diese Mühe gemacht hat.’

Falsch ist auch die Darstellung des Ministeriums, durch die Erlaubnis würden lediglich Claims abgesteckt, um einen Antragsteller vor Konkurrenten zu schützen. Die Erteilung einer Bewilligung hat als eine wesentliche Folge, dass bestimmte zentrale Versagensgründe für eine Gasförderung bei zukünftigen konkreten Vorhaben im Erlaubnisfeld nicht mehr zu berücksichtigen sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bereits bekannt waren. Damit ist Fracking in einem Erlaubnisfeld nur noch schwer zu verhindern.

Auf scharfe Kritik des BBU stößt zudem die Informationspolitik des schleswig-holsteinischen Umweltministers Robert Habeck. Hierzu erklärt Oliver Kalusch ‘Das Umweltministerium verschanzt sich hinter abwegigen Geheimhaltungsvorschriften, um den Bürgern das Recht auf Informationen über beantragte bergrechtliche Erlaubnisse zu nehmen. Nordrhein-Westfalen informiert hingegen im Internet über alle vorliegenden Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.’

Die skandalöse Verweigerungshaltung Habecks gegenüber der Öffentlichkeit ist jedoch nur ein Teil des Skandals. Der Umweltminister verweigert sogar den betroffenen Gemeinden die Kenntnisnahme eines Antrags und die Möglichkeit der Stellungnahme. Damit verstößt Schleswig-Holstein permanent gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1998.

Mit Befremden sieht der BBU das widersprüchliche Verhalten des Umweltministers Habeck. Einerseits betont Habeck, gegen Fracking zu sein, andererseits steht seine Politik in deutlichem Gegensatz hierzu. Der BBU fordert Robert Habeck auf, sich nicht nur verbal gegen Fracking auszusprechen, sondern konsequent im eigenen Bundesland gegen Fracking vorzugehen und bergrechtliche Verfahren endlich rechtmäßig durchzuführen.

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GastautorIn: Presse BBU für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /