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BEM begrüßt Nachteilsausgleich bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen

Wert ohne Batteriekosten für Berechnung

Der Bundestag hat am 06. Juni 2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zur Besteuerung der privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen als Dienstwagen angenommen, nachdem die Abstimmung zum Jahressteuergesetz 2013 Ende des letzten Jahres gescheitert war. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat diesem Votum ebenfalls folgen wird. Damit wird rückwirkend zum 01. Januar 2013 bei der Berechnung des geldwerten Vorteils von elektrisch betriebenen Dienstwagen künftig nicht mehr wie bei konventionellen Autos der komplette Listenpreis herangezogen, sondern ein um die Batteriekosten geminderter Betrag. Bei Anschaffung eines Plug-in-Hybrids oder Elektrofahrzeugs werden in Zukunft pro KWh des im Auto vorhandenen Energiespeichers 500 Euro von der zu versteuernden Summe abgezogen. Der Betrag sinkt ab 2014 jedes Jahr um 50 Euro bis 2022.

"Die erfolgreiche Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen wird in der Markthochlaufphase der Elektromobilität stark über den vermehrten Einsatz in Firmenflotten laufen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Initiative zur Gesetzesänderung der Dienstwagenbesteuerung unseres Mitgliedsunternehmens juwi bereits im Februar 2012 aktiv unterstützt und begleitet”, so BEM-Präsident Kurt Sigl. Um auf die Diskrepanz in der Besteuerungspraxis hinzuweisen, hatte sich das BEM-Mitgliedsunternehmen in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gewandt und sich für die im Mai 2011 im Regierungsprogramm Elektromobilität der Bundesregierung beschlossene Besteuerung nach dem sogenannten Nutzwertprinzip eingesetzt.

"Wir begrüßen die aktuelle Gesetzesänderung und den damit erwirkten Nachteilsausgleich bei der Besteuerung von elektrisch betriebenen Dienstfahrzeugen”, betont Sigl und macht gleichzeitig deutlich, dass der Bundesverband eMobilität hier noch Potenzial für eine weitere Förderung der Elektromobilität sieht. "Wir gehen mit unserem Vorschlag noch einen wesentlichen Schritt weiter und wünschen uns einen wirklichen Anreiz für eine Neue Mobilität. Solange Elektroautos in der Anschaffung teurer sind, als konventionelle Fahrzeuge, wäre mit der Einführung einer 0%-Regelung für elektrische Dienstwagen ein echter Marktanreiz für Erste Flotten geschaffen - ganz im Sinne einer mittelfristigen Marktfähigkeit der Neuen Mobilität. Daher setzten wir uns auch weiterhin für eine Aufhebung der Dienstwagenbesteuerung bis mindestens zum Ende der Schaufensterprojekte 2015 ein. Damit könnte die Politik ein aktives Zeichen setzen.”


In eine ähnliche Richtung gehen die Forderungen des BUNDESVERBANDS NACHHALTIGE MOBILITÄT aus Österreich, der sich außerdem für höhere Km-Gelder für Elektroautos ausspricht.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /