© sxc.hu
© sxc.hu

Untersuchung der EU zu importiertem Solarglas aus China

Die Europäische Kommission hat eine Antisubventionsuntersuchung bezüglich der Einfuhren von Solarglas aus China eingeleitet.

Brüssel - Grundlage dafür ist eine Beschwerde des Verbandes EU ProSun Glass: Demnach wird aus China stammendes Solarglas in China subventioniert, bevor es in der EU zu Preisen unter dem Marktwert verkauft wird und eine bedeutende Schädigung der EU-Solarglasbranche verursacht. Seit Februar ist eine Antidumpinguntersuchung bezüglich der Einfuhren von Solarglas aus China im Gange.

Die Antisubventionsuntersuchung kann bis zu 13 Monate in Anspruch nehmen, allerdings kann die EU nach den Vorschriften über handelspolitische Schutzinstrumente bereits innerhalb von neun Monaten einen vorläufigen Antisubventionszoll verhängen, wenn sie dies für erforderlich hält.

Solarglas, ein Spezialglas, das hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, zur Herstellung von Solarpaneelen verwendet wird, ist ein Grundbestandteil nicht nur von Solarpaneelen, sondern auch von vielen anderen Produkten der Solarenergiebranche.

Diese Untersuchung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Untersuchung bezüglich der Einfuhren von Solarpaneelen, die die Europäische Kommission im September 2012 eingeleitet hat. Das Volumen des EU‑Marktes für Solarglas wird auf unter 200 Mio. EUR geschätzt.

Warum leitet die Europäische Kommission diese Untersuchung ein?

Die Kommission ist rechtlich verpflichtet, eine Antisubventionsuntersuchung einzuleiten, wenn EU-Hersteller in einem begründeten Antrag Anscheinsbeweise dafür vorlegen, dass ausführende Hersteller aus einem oder mehreren Ländern eine bestimmte Ware subventionieren, die dann auf dem EU-Markt verkauft wird und zu einer bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union führt.

EU Pro Sun Glass, ein kürzlich gegründeter Branchenverband der europäischen Hersteller von Solarglas, stellte erst am 14. März 2013 einen Antrag auf Einleitung eines Antisubventionsverfahrens, wonach die chinesischen ausführenden Hersteller von Solarglas von der chinesischen Regierung eine Reihe von Subventionen erhalten hätten. Auf die von EU ProSun Glass vertretenen Unternehmen entfallen zusammen erheblich mehr als die rechtlich vorgeschriebenen 25 % der EU-Produktion. EU ProSun Glass steht in keiner formalen Verbindung mit EU ProSun, einem unabhängigen Verband von Solaranlagenherstellern, von dem der Antrag betreffend die Solarpaneele im vergangenen Jahr ausging.

Nach Auffassung der Kommission enthalten die Angaben des Antragstellers ausreichende Hinweise für eine etwaige Subventionierung der ausführenden Hersteller in China; eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union und einen möglichen Zusammenhang zwischen den subventionierten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union

Was geschieht?

Die Europäische Kommission wird den interessierten Parteien (z. B. ausführende Hersteller, Unionshersteller, Einführer und Verbände) Fragebogen zusenden, mit denen Informationen über Ausfuhren, Herstellung, Verkäufe und Einfuhren von Solarglas erhoben werden sollen. Sobald die interessierten Parteien die Fragebogen beantwortet haben, werden die Daten von der Kommission überprüft. Häufig geschieht dies durch Kontrollbesuche, bei denen Angaben von Unternehmen vor Ort verifiziert werden.

Die Kommission stellt anhand der eingeholten Informationen fest, ob es zu einer Subventionierung kam und ob die angebliche Schädigung durch die subventionierten Einfuhren verursacht wurde. Dabei werden auch andere Faktoren untersucht, die ebenfalls zu der Schädigung beigetragen haben könnten.

Die EU führt als einziges WTO-Mitglied systematisch eine sogenannte Prüfung des Unionsinteresses durch, bevor sie die endgültige Einführung von Zöllen beschließt. Die Kommission wird dabei prüfen, ob für die EU-Wirtschaft als Ganzes durch etwaige Maßnahmen Kosten entstehen, die den damit für die Antragsteller verbundenen Nutzen übersteigen würden. Zudem wird sie bewerten, wie hoch der Zoll sein muss, um die durch die Subvention verursachte Schädigung auszugleichen. Sofern ein Zoll verhängt wird, kommt die Regel des niedrigeren Zolls zur Anwendung, die besagt, dass für ihn die Höhe der Subventionsspanne oder der Schadensspanne, je nachdem, welche niedriger ist, maßgeblich ist. Mit der systematischen Anwendung dieser Regel des niedrigeren Zolls geht die EU sogar über ihre WTO-Verpflichtungen hinaus.

Innerhalb von neun Monaten nach Beginn der Untersuchung gibt die Kommission ihre vorläufigen Feststellungen bekannt. Dabei sind drei Ergebnisse denkbar: Ein vorläufiger Antisubventionszoll (in der Regel für vier Monate). Die Untersuchung wird ohne Einführung eines vorläufigen Zolls fortgesetzt. Die Untersuchung wird eingestellt.

Der Rat ist rechtlich verpflichtet, eine abschließende Entscheidung über die Einführung endgültiger Maßnahmen innerhalb von 13 Monaten ab Beginn der Untersuchung – in diesem Fall bis zum 26. Mai 2014 – zu treffen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /