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Immer weniger Bienen?

Europäisches Parlament legt Report über Einfluss von neonikotinoiden Pestiziden auf Bienen

Die Generaldirektion für interne Politiken des Europäischen Parlaments hat einen beachtenswerten Report zum Themenfeld neonikotinoide Pestizide und deren Einfluss auf Bienen veröffentlicht.

Berichte über Bienenverluste- und Schäden haben sich in den letzten Jahren in ganz Europa gehäuft. Neonikotinoide, eine Gruppe von systemisch wirkenden Insektiziden, stehen immer öfter im Verdacht, Bienenschäden zu verursachen. Der vorliegende Report gibt eine schöne Übersicht über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.

Die Ergbnisse des Reports - Zusammenfassung

Der Rückgang der Bienenvölker hat multifaktorielle Gründe, aber der Einsatz der Neonikotinoide wird in den aktuellen wissenschaftlichen Studien immer häufiger als wesentlicher Faktor angesehen.
Neonikotinoide haben eine hohe akute Toxizität auf Honigbienen, aber auch die chronische Kontamination der Bienenvölker mit subletalen Dosen kann ernste negative Effekte verursachen. Diese reichen von Verhaltensstörungen, Problemen mit der Orientierung, verringertem Lernvermögen, schlechterer Sammelleistung bis zur Reduktion der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten und Parasiten. Die Maßnahmen zur Verringerung des Risikos für Honigbienen auf EU- und nationaler Ebene konzentrieren sich auf die Reduktion des Risikos einer akuten Vergiftung der Bienen. Sie berücksichtigen jedoch nicht das Risiko einer chronischen Kontamination mit subletalen Dosen.
Daher hat die Europäische Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mit der Neubewertung der Tauglichkeit des Risikomanagements für Bienen beauftragt. Der Bericht wird für das Jahresende 2012 erwartet.


Schlussfolgerung des Berichts
Die Schlussfolgerung im Bericht des Europäischen Parlaments ist eindeutig: Solange es aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Forschung klare Evidenzen über die negativen Einflüsse der neonikotinoiden Pestizide auf Honigbienen und andere Bestäuber gibt, müssen die Grundsätze der EU Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden. Mit dieser Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt gewährleistet werden. Das Vorsorgeprinzip sollte angewandt und sichergestellt werden, dass die Industrie den Nachweis erbringt, dass Stoffe oder Produkte, die erzeugt oder in Verkehr gebracht werden, keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Der nun zu erwartende Bericht der EFSA wird die Basis für die Entscheidung legen, ob oder mit welchen Auflagen Neonikotinoide zukünftig eingesetzt werden können


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /