Bild: © oekonews.at - freie Verwendung bei Quellenangabe: www.oekonews.at

Bild: © oekonews.at - freie Verwendung bei Quellenangabe: www.oekonews.at

E-Control: Neues Ökostromgesetz bringt Vorteile für einkommensschwache Haushalte

29.6.2012
Neue Befreiungen möglich - Ökostromgesetz tritt am 1. Juli in Kraft

Das neue Ökostromgesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, bringt nicht nur Neuerungen beim Finanzierungsmechanismus von Ökostrom, sondern vor allem auch Vorteile für einkommensschwache Haushalte. "Diese haben ab sofort die Möglichkeit, um eine teilweise Befreiung von den Ökostromkosten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH anzusuchen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine finanzielle Entlastung für Haushalte, die über ein geringes Budget verfügen, besonders wichtig.", zeigt sich Martin Graf, Vorstand der E-Control - die für die sogenannte Befreiungsverordnung Ökostrom verantwortlich zeichnet - zufrieden. "Gerade wenn sich die heimischen Konsumenten mittelfristig durch die Finanzierung der Energiewende auf steigende Strompreise einstellen müssen, müssen die Belastungen besonders ausgewogen und fair verteilt werden. Einkommensschwachen Haushalten muss es auch weiterhin möglich sein, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Die Befreiungen im neuen Ökostromgesetz sind dafür ein wesentlicher Bestandteil.", ist Martin Graf überzeugt.

Keine Ökostrompauschale und begrenzter Ökostromförderbeitrag

Konkret müssen Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Juli maximal 20 Euro pro Jahr als Beitrag für die Ökostromförderung bezahlen. Von allen Kosten, die diese 20 Euro übersteigen, können sich die Haushalte befreien lassen. Für die Befreiung gelten die gleichen Regelungen wie bei der Rundfunkgebühr. Beantragen können betroffene Haushalte diese bei der GIS Gebühren Info Service GmbH. All jene Haushalte, die bereits jetzt über eine entsprechende Befreiung von der GIS verfügen, werden in den nächsten Wochen von dieser noch gesondert dazu informiert. Ab sofort gibt es bei der GIS auch eine eigene Hotline, die unter 0810 00 10 80 erreichbar ist.

Artikel teilen:
Artikel Online geschalten von: / holler /

Artikel senden Artikel drucken