AK zu EU-Richtlinie zur Energieeffizienz: Rasche Umsetzung in Österreich
16.6.2012AK für verpflichtende Energieeffizienz-Quote von 25 Prozent für Haushalte
"Mit der Einigung zwischen EU-Parlament und der dänischen Präsidentschaft zur EU-Energieeffizienzrichtlinie werden die Weichen in Richtung eines sinnvollen und effizienten Einsatzes von Energie gesetzt", sagt AK-Energie-Expertin Dorothea Herzele. Damit wird - neben den erneuerbaren Energien und der Reduktion der Treibhausgase - die dritte und wohl wichtigste Säule der Klima- und Energiepolitik der EU bis 2020 endlich tragfähig. "Aber jetzt kommt es darauf an, was Österreich daraus macht. Die Wirkung der EU-Richtlinie hängt ganz wesentlich von der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern ab." Zuständig für die Umsetzung ist das Wirtschaftsministerium. "Der Wirtschaftsminister muss darauf achten, dass die KonsumentInnen nicht die Kosten schultern und die Unternehmen allein vom Nutzen der Effizienzmaßnahmen profitieren." Die AK fordert deshalb eine verpflichtende Energieeffizienzquote von mindestens 25 Prozent für die privaten Haushalte. Das würde bedeuten, dass ein Viertel aller Energie-Einsparungen auch den Menschen zu gute kommen. Nur dann können die Menschen über langfristig niedrigere Energiekosten von der Richtlinie profitieren. "Das wäre eine langfristige Maßnahme im Kampf gegen die Energiearmut", so Herzele.
Wesentlicher Eckpfeiler für die AK ist es, alle Energiehändler - vom Mineralölhändler bis zum Stromlieferanten - in die Pflicht zu nehmen. Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen bei allen EnergienutzerInnen durchführen - laut Richtlinie im Umfang von 1,5 Prozent pro Jahr. Die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen ist mit Investitionskosten verbunden, langfristig werden aber durch geringeren Energieverbrauch Kosten gespart. Das trägt zur langfristigen Ressourcenschonung und zu einer geringeren Abhängigkeit von volatilen und steigenden Energiepreisen bei. Beispiele für Energieeffizienzmaßnahmen sind die thermische Gebäudesanierung, Schritte, um die Öffis attraktiver zu machen, oder Abwärmenutzung in Betrieben.
Auch in der EU-Energieeffizienzrichtlinie werden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Energieeffizienzmaßnahmen gezielt in einkommensschwachen Haushalten zu setzen. "Der Wirtschaftsminister muss bereits im Gesetz regeln, dass arme Haushalte ein Recht darauf haben, aus der Energiekostenfalle zu kommen", so AK-Energieexpertin Dorothea Herzele.
Quelle: AK Wien
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